Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die schon einmal bestehende Corona Sonderregelung zur Ermöglichung der telefonischen Krankschreibung wieder eröffnet. Ab 4. August 2022 ist es daher erneut möglich, bei leichten Atemwegserkrankungen eine telefonische Krankschreibung von bis zu 7 Tagen zu erhalten. Eine einmalige Verlängerung ist dann ebenfalls telefonisch für weitere 7 Kalendertage möglich. Befristet ist dies vorerst bis zum 30. November 2022.
Quelle:
- ABVP – Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e. V.; https://abvp.de/