Thunfisch umgerötet
© magicpen / pixelio.de

Thunfisch umgerötet

Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA) Freiburg und Karlsruhe analysierten in einer gezielten Aktion seit Ende 2016 und im Jahr 2017 56 Thunfischproben aus dem Einzel- und Großhandel, die überwiegend in unter Schutzgasatmosphäre verpackt waren sowie auch lose Ware. Insgesamt mussten 17 Proben beanstandet werden, da sie in unzulässiger Weise mit Nitriten (Kaliumnitrit E 249, Natriumnitrit E 250) in Form von Nitritpökelsalz und Nitraten (Natriumnitrat E 251, Kaliumnitrat E 252), wie sie üblicher Weise bei Fleischerzeugnissen zur „Umrötung“ verwendet werden, behandelt worden waren.

Während der Alterung nach dem Fang verliert das Fleisch von Thunfisch seine Rotfärbung und wird braungrau. Mit den genannten illegalen Zusätzen kann die ursprüngliche rote Farbe von Thunfischfleisch auf Dauer erhalten werden. Dem Verbraucher wird damit Frische vorgetäuscht.

Den Nachweis der „Umrötung“ von Lachsfleisch stützten die Sachverständigen der CVUA auf die damit zusammenhängenden sensorischen Eigenschaften sowie den in der Regel erhöhten Gehalt an Nitrat im Endprodukt.

Zu gleichen Ergebnissen kam die Überwachungsaktion „OPSON VII“ (siehe Food & Recht, 6/2018 S. 11). Bei OPSON handelt es sich um weltweite Aktionen, bei denen EUROPOL und INTERPOL seit dem Jahr 2011 koordiniert gegen Lebensmittelbetrug vorgehen. An OPSON VII waren die Lebensmittelüberwachungsbehörden aus Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen sowie der Zoll und das Bundeskriminalamt aktiv beteiligt. Dabei konnten in 15 Fällen irreführende Praktiken nachgewiesen werden. Sie reichten unter anderem von illegaler Behandlung des Thunfischs mit Kohlenmonoxid und mit Nitrat bzw. Nitrit.

 

QUELLE:

  • www.ua-bw.de (Start > CVUA Freiburg > Thunfisch nach Art „Badisches Schäufele”) vom 04.07.2018

 

Dr. Herbert Otteneder

Warenkorb

Ihr Warenkorb ist leer.