Titandioxid nicht mehr zugelassen
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Titandioxid nicht mehr zugelassen

Mit der Verordnung (EU) 2022/63 vom 14.01.2022 wurde die Zulassung des Lebensmittelfarbstoffs E 171 aufgehoben. Die Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wurden wie folgt geändert.
Titandioxid (E 171) wurde in die Liste der Farbstoffe aufgenommen, die nicht direkt an die Verbraucher verkauft werden dürfen (Anhang II Teil A, Nummer 2 Punkt 5).
 
In Anhang II Teil B Ziffer 1 mit der Unionsliste der zugelassenen Farbstoffe wurde in der Zeile „E 171 Titandioxid“ die Fußnote eingefügt, dass Titandioxid in den Lebensmittelkategorien in Teil D bzw. E nicht zugelassen ist.
 
Weiter wird erläutert, dass E 171 in der Liste B Ziffer 1 aufgeführt ist, da der Farbstoff in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2009/35/EG in Arzneimitteln verwendet wird. In Anhang II Teil C Nummer 2 und in den Kategorien 04.2.4.1 „Zubereitungen aus Obst und Gemüse, ausgenommen Kompott“ und 09.2 „Fisch und Fischereiprodukte, einschließlich Weich- und Krebstiere, verarbeitet“ des Teils E, Titandioxid gestrichen. Gestrichen wurde Titandioxid auch in Anhang III Teil 1 mit der Unionsliste der für die Verwendung in Lebensmittelzusatzstoffen zugelassenen Zusatzstoffe beim Eintrag Kaliumaluminiumsilicat E 555.
 
Das Verbot von Titandioxid stützt sich auf das Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vom 6. Mai 2021. Danach ist die EFSA der Auffassung, dass Titandioxid (E 171) bei Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann. Die Behörde konnte auf der Grundlage aller verfügbaren Nachweise Bedenken hinsichtlich der Genotoxizität nicht ausschließen.
 
Die Verordnung trat zum 07.02.2022 in Kraft.
 
 
QUELLE:

  • Amtsblatt der EU Nr. L 11 vom 18.01.2022, S. 1

 
Dr. Herbert Otteneder

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