Das Magazin Öko-Test ließ 21 verschiedene Tomatensoßen untersuchen, darunter 8 Bio-Erzeugnisse. Maßgeblich für die Bewertung waren Gehalte an Mykotoxinen, zu viel Kochsalz, die Verwendung von Aromen und ein lückenloser Nachweis der angegebenen Herkunft der Tomaten.
In insgesamt 4 Tomatensoßen wurden Alternaria-Toxine nachgewiesen. Dabei handelt es sich um Sekundärmetaboliten von Schimmelpilzen der Gattung Alternaria. Im Zusammenhang mit der Exposition durch Verzehr von Alternaria-Toxinen wurden unter anderem Fehlbildungen und Schädigungen des Erbguts beobachtet. Eine kanzerogene Wirkung wird vermutet. Für Alternaria-Toxine in und auf Lebensmitteln existieren noch keine Höchstgehalte jedoch Richtwerte in der Empfehlung (EU) 2022/553 (siehe Quellen). Unter anderem gelten für verarbeitete Tomatenerzeugnisse 10 µg/kg Alternariol (AOH) und 500 µg/kg Tenuazonsäure (TEA).
In einem Erzeugnis wies das Labor einen „erhöhten“ Gehalt an AOH (> 10 µg/kg) nach und in 3 Soßen TEA. Darunter überschritt der TEA-Gehalt eines Erzeugnisses den Richtwert um fast das Doppelte. Die Anbieter der genannten drei mit TEA belasteten Erzeugnisse sind bereits Öko-Test bei Untersuchungsreihen von Tomatenmark (Food & Recht, 11/2021 S. 18) und von passierten Tomaten (Food & Recht, 8/2021 S. 18 und 11/2021 S. 18) im Jahr 2021 mit erhöhten Alternaria-Toxin-Gehalten aufgefallen.
In 14 Erzeugnissen war der deklarierte Salzgehalt „erhöht“. D.h. er lag über 0,9 g/100g und damit über dem Schwellenwert, ab dem in Finnland für Soßen ein Warnhinweis angebracht werden muss. Öko-Test hält einen Zusatz von Salz zur Geschmackverbesserung nicht für erforderlich. Im Geschmackstest wurde das Erzeugnis am besten beurteilt, dem gar kein Salz zugesetzt wurde.
Verarbeitete Tomatenprodukte kommen häufig aus China, wo es menschenrechtliche Probleme im Tomatenanbau gibt. Öko-Test wollte daher, dass die Hersteller die Herkunft der Tomaten belegen. Fast alle Hersteller gaben als Herkunftsland der Tomaten Italien an. 14 konnten den Nachweis dazu vollständig erbringen.
Weiter bemängelte Öko-Test bei einem Erzeugnis den Zusatz von Aroma und bei weiteren Erzeugnissen die Werbung „ohne Farbstoffe“ – eine Werbung mit einer Selbstverständlichkeit - auch dann, wenn der Zusatz „lt. Gesetz“ erfolgt.
QUELLE:
- ÖKO-TEST Ausgabe 8/2022 S. 42 ff
- Amtsblatt der EU Nr. L 107 vom 06.04.2022, S. 90
Dr. Herbert Otteneder