Transparenz bei der Bewertung gesundheitlicher Risiken
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Transparenz bei der Bewertung gesundheitlicher Risiken

Die Verordnung (EU) Nr. 2019/1381 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die Transparenz und Nachhaltigkeit der EU-Risikobewertung im Bereich der Lebensmittelkette, die zum 26.09.2019 in Kraft trat, hat ab dem 27.03.2021 Gültigkeit erlangt (Food & Recht, 11/2021 S. 6).

Die neue Verordnung ermöglicht unter anderem den Bürgern den Zugang zu wissenschaftlichen Studien und Informationen, die der EFSA von der Industrie in einem frühen Stadium des Prozesses der Risikobewertung vorgelegt werden. Sie bindet öffentliche Konsultationen in den Prozess zur Bewertung von Zulassungsanträgen für regulierte Produkte ein. Und sie stellt sicher, dass die EFSA über alle in Auftrag gegebenen Studien in einem bestimmten Bereich informiert wird. Damit wird gewährleistet, dass Unternehmen, die Zulassungen beantragen, alle relevanten Informationen einreichen. Ferner kann die Europäische Kommission von der EFSA zusätzliche Studien verlangen.

Neu geregelt wird die Zusammensetzung des Verwaltungsrats. Danach benennt jeder Mitgliedstaat ein Mitglied. Weitere Mitglieder benennen die Kommission und das Europäische Parlament. Dabei kommt je ein Mitglied aus den Verbraucherorganisationen, den Nichtregierungsorganisationen im Umweltbereich, den landwirtschaftlichen Organisationen und den Industrieorganisationen.

Die EFSA hat ein spezielles Webportal eingeführt, das Interessengruppen bei der Umsetzung an die neue Verordnung hilft. Die neuen Regelungen gelten für neue Mandate und Anträge, nicht jedoch rückwirkend.


QUELLE:

  •         www.efsa.europa.eu/en/transparency-risk-assessment-new-era-begins
  •         www.bfr.bund.de/de/presseinformationen_2021.html


Dr. Herbert Otteneder

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