Traubensaft: Beanstandungsquote gering

Traubensaft: Beanstandungsquote gering

In 2017 hat das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Sigmaringen 45 Proben Traubensaft auf ihre Zusammensetzung und auf bei der Gärung entstehende Substanzen untersucht:

• Sensorisch waren die wenigsten Produkte abweichend (z. B. oxidativ, malzig, muffig) ‒ auffällig waren jedoch die relativ hohen Gehalte an Gluconsäure bzw. Glycerin;

• Laut international anerkannten Richtlinien für Fruchtsäfte (AIJN ‒ European Fruit Juice Association) sollten Traubensäfte aus weißen Trauben nicht mehr als 0,7 g/Liter Gluconsäure und Traubensäfte aus roten Trauben nicht mehr als 1,0 g/Liter aufweisen ‒ bei besonderen klimatischen Bedingungen gilt ein erhöhter Richtwert von 1,3 g/Liter, wenn beispielsweise aufgrund starker Hitze geringere Gehalte nicht erreicht werden können;

• Für Glycerin gilt für weißen/roten Traubensaft nach den Richtlinien ein Richtwert von 1,0 g/Liter bzw. ein erhöhter Richtwert von 1,3 g/Liter;

• Bei Mischungen aus weißem und rotem Traubensaft (Mehrzahl der Produkte) kommt es auf das Mischungsverhältnis an;

• Traubensaft stammt im Wesentlichen aus Italien ‒ neben Frankreich das Hauptproduktionsland für Traubensaft;

• Die nachweislich aus Italien stammenden Proben wiesen hohe Gluconsäure- und Glycerin-Gehalte auf (14 Proben), was auf das während der Erntezeit heiße Klima in 2016 zurückzuführen ist.


KURZGEFASST:
CVUA Sigmaringen: „Bei den Traubensäften aus heimischer Produktion (Weinbau in Baden und Württemberg) waren ‒ neben vier Proben mit nur geringen Gehalten an Gluconsäure, Glycerin und Ethanol ‒ in einer Probe deutliche Gehalte an Ethanol (6,1 g/Liter) und Glycerin (0,7 g/Liter) vorhanden.“

 

QUELLE:

• Informationsdienst des CVUA Sigmaringen vom 12.09.2018


Univ.-Prof. Dr. Walther Heeschen
Dipl.-Ing. Agr. Jan Peter Heeschen

 

 

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