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Im Rahmen des bundesweiten Überwachungsplans (BÜp) 2020 wurden Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Papier auf die Einhaltung der Anforderung der BfR-Empfehlung zum Übergang von Chlorpropanolen überprüft.
Die Chlorpropanole 3-Chlor-1,2-propandiol (3-MCPD) und 1,3-Dichlor-2-propanol (1,3-DCP) können durch Hydrolyse von Epichlorhydrin entstehen. Letzteres wird beispielsweise als Ausgangsstoff von Nassverfestigungsmitteln für die Papierherstellung verwendet, die in Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Papier eingesetzt werden. Sie sollen ein Ablösen von Papierfasern beim Kontakt mit feuchten Lebensmitteln verhindern. Stark nassfest ausgerüstete Papiere im Lebensmittelkontakt sind u. a. Küchenrollen, Muffinförmchen und Trinkhalme. Letztgenannte werden seit dem EU-Verbot von Trinkhalmen aus Plastik verstärkt genutzt.
1,3-DCP wird als wahrscheinlich krebserregend beim Menschen und 3-MCPD als möglicherweise krebserregend beim Menschen eingestuft. Nach der Empfehlung des BfR der Serie XXXVI über Papiere, Kartons und Pappen darf 1,3-DCP im Wasserextrakt der Fertigerzeugnisse mit einer Nachweisgrenze von 2 μg/l nicht nachweisbar sein. Der Übergang von 3-MCPD in den Wasserextrakt der Fertigerzeugnisse soll einen Richtwert von 12 μg/l nicht überschreiten.
Im Rahmen des BÜp 2020 untersuchten die Bundesländer 256 Proben. 3-MCPD wurde in 138 Proben (53,9 %) im Kaltwasserextrakt nachgewiesen. 38 Proben (14,8 %) überschritten den Richtwert der BfR-Empfehlung für 3-MCPD von 12 μg/l. 1,3-DCP wurde in 17 Proben (6,6 %) oberhalb der geforderten Nachweisgrenze von 2 μg/l nachgewiesen. Besonders häufig überschritten Trinkhalme die BfR-Empfehlung. Bei 16 der 32 untersuchten Proben (50,0 %) war der Richtwert für 3-MCPD und bei sechs (18,8 %) die Nachweisgrenze für 1,3-DCP nicht eingehalten.
QUELLE:
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Übergänge von Chlorpropanolen (3-MCPD, 1,3-DCP) aus Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Papier Bericht zum Programm 3.3 aus dem Bundesweiten Überwachungsplan 2020 [Auszug]
- www.bvl.bund.de
Dr. Herbert Otteneder