Übertragung der Vogelgrippe durch Verzehr von Geflügel unwahrscheinlich
© Bohdan Chreptak / Pixabay

Übertragung der Vogelgrippe durch Verzehr von Geflügel unwahrscheinlich

Wie das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) berichtet, wurden in Wildvögeln und Nutzgeflügel in Deutschland Fälle von hochpathogener aviärer Influenza (Geflügelpest oder als Vogelgrippe bezeichnet) festgestellt. Verursacht wird die Erkrankung durch das Virus vom Subtyp H5N8. Laut BfR gibt es für eine Infektion des Menschen durch rohe Eier oder Rohwursterzeugnisse mit Geflügelfleisch von infizierten Tieren bisher keine Belege. Das Institut empfiehlt jedoch im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten grundsätzlich Hygieneregeln einzuhalten.

Unter anderem sollen Gerätschaften und Oberflächen, die mit rohen Geflügelprodukten in Berührung gekommen sind, gründlich mit warmem Wasser und Spülmittelzusatz gereinigt werden. Geflügelspeisen sind durchzugaren, d.h. für mindestens 2 Minuten auf eine Kerntemperatur von 70 °C zu erhitzen. Eier sind vor dem Verzehr zu kochen bis Eiweiß und Eigelb fest sind.


QUELLE:

  •         www.bfr.bund.de/de/bfr_stellungnahmen_2021.html


Dr. Herbert Otteneder

Empfohlene Produkte

Kommentar Fleischhygiene-Recht - Online Version

Fleischhygiene sicher umsetzen - Alles, was Sie brauchen, in einem Online-Modul

Lebensmittelrecht, Infektionsschutz, Tierschutz, Tierseuchen und Fleischhygiene – die wichtigsten europäischen und nationalen Vorschriften übersichtlich, praxisnah und jederzeit verfügbar!

Preis pro Monat
zzgl. 7% MwSt
Freischaltung ca. 1-2 Werktage

Warenkorb

Ihr Warenkorb ist leer.