Wie das Forum Bio- und Gentechnologie e.V. auf seiner Internetplattform transgen.de meldet, wird der Umgang mit einfachen genom-editierten Pflanzen erleichtert.
So beschloss am 18. März 2022 das eidgenössische Parlament, dass Pflanzen, die mit neuen Verfahren wie der Gen-Schere CRISPR/Cas gezüchtet wurden und bei denen kein neues transgenes Erbmaterial eingefügt wurde, künftig nicht mehr herkömmlichen gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO) gleichgestellt werden.
Auch das das Parlament in Großbritannien hat laut transgen.de den Umgang mit genom-editierten Pflanzen erleichtert. Danach müssen künftig Freilandversuche mit einfachen genom-editierten Pflanzen nicht mehr in einem aufwändigen Verfahren beantragt und genehmigt werden. Eine einfache Anmeldung reicht.
Weiter verweist der Bericht von transgen auf zahlreiche Länder, darunter die großen Agrarexporteure in Süd- und Nordamerika, die inzwischen die Regeln für Zulassung und Anbau genom-editierter Pflanzen angepasst haben. Im Kern orientieren sich dabei fast alle Länder am breiten wissenschaftlichen Konsens, wie er sich in den letzten Jahren herausgebildet hat:
Ist in einer genom-editierten Pflanze keine Fremd-DNA vorhanden und hätte sie auch unter natürlichen Bedingungen durch zufällige Mutation entstehen können, wird sie wie eine klassisch gezüchtete Pflanze bewertet.
Sind jedoch mit Hilfe von Genome Editing-Verfahren neue Gene oder größere DNA-Abschnitte ins Genom eingefügt worden, gelten solche Pflanzen in der Regel als GVO und fallen unter die Gentechnik-Gesetze.
Einige Länder wie Argentinien, Australien oder Israel richten sich bereits nach diesen Grundsätzen. Andere, wie die USA, Kanada, Brasilien oder Japan schreiben ein Fall-zu-Fall-Verfahren vor.
In Bezug auf die Situation in der EU verweist transgen.de auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 25.07.2018, das pauschal alle genom-editierten Pflanzen der GVO-Richtlinie aus dem Jahr 2001 unterwirft. Nach langem Zögern hat daraufhin die EU-Kommission einen mehrstufigen Beratungsprozess in Gang gesetzt. Er hat das Ziel, die Gentechnik-Gesetze „an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt anzupassen“ und so „Innovationen in der Landwirtschaft zu ermöglichen“. Dazu will die Kommission Mitte 2023 ihren Vorschlag präsentieren. Es folgen dann noch komplizierte, sicherlich kontroverse Beratungen in Parlament und Ministerrat. Wobei es Jahre braucht, bis diese zu einem Ende kommen, beklagt der Bericht von transgen.de
QUELLE:
- www.transgen.de , vom 07.04.2022
- https://www.transgen.de/aktuell/2853.genome-editing-pflanzen-regulierung-weltweit.html
Dr. Herbert Otteneder