Im Jahr 2021 wurden im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg des Niedersächsischen. Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) 45 Proben industriell hergestelltes, ungewürztes Hackfleisch in Fertigpackungen von Rind und Schwein, unverpacktes und ungewürztes Hackfleisch vom Schwein sowie Schabefleisch und ungewürzter Tatar zum Rohverzehr vor allem aus dem Einzelhandel (Lebensmittelgeschäfte, Metzgerei- und Fleischereifilialen) untersucht.
Insgesamt wurden 76 Prozent der Proben als unauffällig beurteilt. Drei Proben wurden aufgrund des Nachweises pathogener (krankmachender) Keime als gesundheitsschädlich und zum Verzehr durch den Menschen ungeeignet beurteilt: Zwei Proben enthielten Salmonellen, die schon bei geringen Keimzahlen zu einer Erkrankung führen können und daher bei einem Nachweis in verzehrfertigen Lebensmitteln, immer als gesundheitsschädlich beurteilt werden. In einer weiteren Probe wurde Listeria monocytogenes nachgewiesen und aufgrund der Höhe der ermittelten Keimzahl ebenfalls als gesundheitsschädlich beurteilt. Bei sechs weiteren Proben wurde Listeria monocytogenes in sehr geringer und daher nicht gesundheitsschädlicher Menge nachgewiesen; diese Proben wurden nur mit einem Hinweis auf den Nachweis des Keimes versehen. Eine Probe war sensorisch unauffällig, wies aber erhöhte Keimzahlen auf und wurde daher mit einem entsprechenden Hinweis versehen. Bei einer Probe wurde die Bezeichnung des Fleisches als irreführend sowie die weitere Kennzeichnung, wie zum Beispiel die Art der Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatum, als
unzureichend beurteilt.
QUELLE:
- Meldung Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Dr. Greta Riel