Untersuchung von Nüssen

Untersuchung von Nüssen

Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz (LAVES) hat im Jahr 2021 zwei Proben Mandelmehl auf Salmonellen untersucht. Im Jahr 2020 wurden fünf Proben gemahlene Haselnüsse und vier Proben gemahlene Mandeln untersucht. Salmonellen wurden in keiner Probe nachgewiesen. Das gleiche gilt für die Untersuchungen in den Jahren 2018 (30 Proben gemahlene Haselnüsse) und 2017 (30 Proben geschälte Mandeln und Haselnüsse).
Im Jahr 2021 wurden zwei Proben Mandelmehl auf Spuren von Erdnuss, Haselnuss und Walnuss und eine Probe zusätzlich auf Spuren von Cashewnuss untersucht. In einer Probe war ein geringer Gehalt (fünf Milligramm pro Kilogramm) Walnuss nachweisbar. Auf der Verpackung war ein Hinweis angebracht, dass Spuren von anderen Schalenfrüchten enthalten sein können.

Im Jahr 2020 wurden zwei Proben Haselnuss mit Kakaoüberzug überprüft. Ein Erdnussanteil wurde in keiner Probe nachgewiesen. Das gleiche gilt für die untersuchten Proben in den Jahren 2019 (eine Probe Haselnussmasse), 2018 (30 Proben gemahlene Haselnüsse) und 2017 (acht Proben Mandeln und fünf Proben Haselnüsse).
Im Jahr 2018 wurden 30 Proben gemahlene Haselnüsse auf einen Mandelanteil untersucht. In 16 Proben wurde kein Mandelanteil nachgewiesen. In neun Proben wurden geringe Gehalte zwischen fünf und 35 Milligramm/Kilogramm (mg/kg) nachgewiesen. Auf den Verpackungen fand sich jeweils ein Hinweis, dass das Erzeugnis Spuren von anderem Schalenobst enthalten könne. In fünf Proben (von zwei Herstellern) wurden Mandelanteile von 175 bis 1058 mg/kg nachgewiesen. Es wurde angeregt zu veranlassen, dass die Hersteller Maßnahmen ergreifen, um eine Kontamination von gemahlenen Haselnüssen mit gemahlenen Mandeln zu minimieren.

 

QUELLE:

  •  Meldung Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

 

Dr. Greta Riel

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