Untersuchung von Rotkohl

Untersuchung von Rotkohl

Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart hat 49 Proben haltbar gemachten Rotkohl im Jahr 2021 hinsichtlich der Kennzeichnung und dem Zusatz von Konservierungsstoffen und Süßungsmittel untersucht. Darunter waren 8 Proben tiefgefrorener Apfelrotkohl und 41 Proben Rotkohlkonserven, die im Glas, der Dose bzw. Beutel angeboten wurden. In diesen Rotkohlkonserven wurde zudem die lösliche Trockenmasse bestimmt. Für die lösliche Trockenmasse gibt es in den Leitsätzen für Gemüseerzeugnisse Mindestanforderungen.
 
In allen untersuchten Proben wurden im Zutatenverzeichnis keine Süßungsmittel und Konservierungsstoffe aufgeführt. Bei der Untersuchung konnten keine Süßungsmittel nachgewiesen werden. In einer Probe wurde der Konservierungsstoff Benzoesäure nachgewiesen. Die Angabe von Benzoesäure im Zutatenverzeichnis ist nicht erfolgt. Doch die naheliegende Vermutung, dass es sich hier um einen einfachen Kennzeichnungsmangel handelt, trifft nicht zu, denn im Zutatenverzeichnis sind neben Rotkohl noch Preiselbeeren aufgeführt. Preiselbeeren enthalten von Natur aus Benzoesäure und diese natürlich enthaltene Benzoesäure muss im Zutatenverzeichnis nicht aufgeführt werden. In allen anderen Proben konnten keine Konservierungsstoffe ermittelt werden.
 
Die Untersuchung der löslichen Trockenmasse war ebenfalls unauffällig. Alle untersuchten Rotkohlproben erfüllten die Mindestanforderung von 8 % bzw. 13 % bei Delikatessrotkohl. Werden die Mindestanforderungen an die lösliche Trockenmasse nicht erfüllt, so ist das ein Hinweis auf eine mangelnde Qualität des Produktes.
 
 
QUELLE:

  • Meldung Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart 08.12.2021

 

Dr. Greta Riel

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