Zehn Proben Säuglingsmilchnahrung und acht Proben Getreidebeikost sind in den Fachlaboren des Landesamts für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF) untersucht worden.
Alle Proben, darunter fünf Bioprodukte, wurden auf Rückstände von Behandlungsmitteln, wie z. B. Chlorat und Glyphosat und die Schwermetalle Blei, Cadmium, Quecksilber, Aluminium, Arsen, Zink, Mangan, Nickel, Kupfer sowie das Aflatoxin M1 kontrolliert. Zum Untersuchungsspektrum gehörten ebenfalls die sensorische Prüfung auf Aussehen, Geruch und Geschmack sowie die Kontrolle der Kennzeichnung.
Von den 18 Proben mussten fünf beanstandet werden. Es lagen einige Spuren Rückstände vor, wie z. B. von Chlorat – einer Substanz, die bei der Verwendung von chlorhaltigen Reinigungs- oder Desinfektionsmitteln als Nebenprodukt entstehen kann. Aber kein Rückstand wies Gehalte oberhalb der erlaubten Höchstmengen auf. Bei drei Proben bezogen sich die Beanstandungen auf unvorschriftsmäßige Abkürzungen bestimmter Zutaten.
Zwei Proben Säuglingsmilch wurden aufgrund des Zusatzes von Probiotika, also Mikroorganismen, beanstandet. Laut des Bundesinstitutes für Risikobewertung und der EFSA sind Probiotika nicht immer sicher und haben in der Säuglingsnahrung bis dato keinen nachgewiesenen Nutzen und dürfen nicht enthalten sein. Die Gehalte an Schwermetallen lagen bei allen Proben unter den zulässigen Höchstmengen oder waren bei fehlenden festgelegten Höchstmengen unauffällig. In keiner der Proben Säuglingsmilchnahrung war das Mykotoxin Aflatoxin M1 nachweisbar.
QUELLE:
- Meldung Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF) vom 13.07.2021
Dr. Greta Riel