Im Jahr 2021 hat das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit am Standort Braunschweig 17 Smoothies in Fertigpackungen auf deren Zusammensetzung und Kennzeichnung hin untersucht. Die Zusammensetzung dieser Erzeugnisse ist sehr heterogen und wird in vielen Fällen der ursprünglichen Bezeichnung „Ganzfruchtgetränk“ nicht mehr gerecht.
Bei der überwiegenden Anzahl der Erzeugnisse handelt es sich um Getränke aus Fruchtsaft mit einem hohen Fruchtmarkanteil und gegebenfalls weiteren Zusätzen. Die Verbraucher sind somit bei dieser Produktgruppe besonders gefordert, sowohl die beschreibende Bezeichnung als auch das Zutatenverzeichnis genau zu lesen. Folgende Beschreibungen zeigen die große Variabilität: „Getränk aus 65 Prozent Mehrfruchtsaft und 34 Prozent Mehrfruchtpüree mit Leinsaat und Guarana“ „Mehrfrucht-Kokosgetränk“, „Zubereitung aus Früchten, Blattgemüse und Fruchtsaft“, „Mischung aus püriertem Obst und Gemüse, Fruchtsaft Leinsamen und Spirulina- und Pflanzenexrakten, angereichert mit Vitaminen“. Dem Verbraucher muss weiterhin bewusst sein, dass Produkte mit einem Zusatz von Matcha-Tee oder Guarana das Alkaloid Koffein enthalten und Erzeugnisse mit Kokosmilch anstelle von Kokosnusssaft (Kokoswasser) einen Fettgehalt aufweisen. Beides sind Inhaltsstoffe, die in einem Frucht- und Gemüseerzeugnis eher nicht zu erwarten sind. Nach dem analytischen Befund waren alle Erzeugnisse unauffällig. Drei Proben wiesen einen Kennzeichnungsmangel auf.
QUELLE:
- Meldung Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Dr. Greta Riel