Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) untersuchte im Jahr 2021 178 Proben verschiedener Zitrusfrüchte sowie 24 Orangensäfte aus dem bayerischen Handel auf Rückstände. Anlass der Probenahme war auch eine sich in Amerika und Asien ausbreitende bakterielle Erkrankung bei Zitrusfrüchten, „Citrus Greening“ genannt. Gegen diese Krankheit werden Antibiotika und Insektizide eingesetzt, die in geringen Mengen in den Früchten verbleiben können.
Von den untersuchten 147 Zitrusfrüchten aus konventionellem Anbau überschritten lediglich sieben Proben die jeweils zulässigen Höchstgehalte und wurden beanstandet. Vom Verzehr der beanstandeten Zitrusfrüchte ging keine Gesundheitsgefahr aus. Dennoch durften die Proben aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes nicht länger verkauft werden. Bei den 31 Proben aus ökologischem Anbau gab es keine Beanstandungen.
Lediglich eine Probe Orangensaft aus konventioneller Herstellung musste wegen einer Grenzwertüberschreitung beanstandet werden. Eine Gesundheitsgefahr aufgrund der nachgewiesenen Pflanzenschutzmittelrückstände konnte das LGL ausschließen.
Bei den Untersuchungen der Zitrusfrüchte und -säfte auf die Antibiotika Oxytetracyclin und Penicillin G fand das LGL in keiner Probe entsprechende Rückstände.
QUELLE:
- Meldung Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vom 22.02.2022
Dr. Greta Riel