Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1255 vom 19.07.2022 hat die Kommission die Verwendung von bestimmten Humanarzneimitteln bei Tieren verboten. Darunter fallen antimikrobielle Mittel, die der Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen vorbehalten bleiben müssen. Insgesamt enthält die Verbotsliste 18 Antibiotika, 18 Virostatika (hemmt die Vermehrung von Viren) und ein Antiprotozoikum (Mittel zur Behandlung von parasitären Infektionskrankheiten). Die Liste soll laut den Erwägungsgründen unter Berücksichtigung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse regelmäßig überarbeitet werden.
Mit der genannten Durchführungsverordnung kommt die Kommission Artikel 37 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2019/6 nach. Die Erstellung der Verbotsliste erfolgte unter wissenschaftlicher Beratung der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA), der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und anderer einschlägiger Agenturen der Union.
Die Auswahl der Wirkstoffe muss nach der Delegierten Verordnung (EU) 2021/1760
das Kriterium der großen Bedeutung für die menschliche Gesundheit,
das Kriterium des Risikos der Resistenzübertragung und
das Kriterium des nicht wesentlichen Bedarfs im Tiergesundheitsbereich erfüllen.
Ein antimikrobieller Wirkstoff bzw. eine Gruppe antimikrobieller Wirkstoffe muss alle drei der genannten Kriterien erfüllen, um als der Behandlung bestimmter Infektionen beim Menschen vorbehalten ausgewiesen zu werden. Die Kriterien sind im Anhang der Verordnung aufgeführt und ausführlich erläutert.
Die Verordnung trat zum 09.08.2022 in Kraft und gilt ab dem 09.02.2023.
QUELLE:
- Amtsblatt der EU Nr. L 191 vom 20.07.2022, S. 58
Dr. Herbert Otteneder