Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) veröffentlichte ein Positionspapier zur Süßgetränkeabgabe. Darin fordert er ökonomische Anreize zu setzen, den Zucker bei Getränken zu reduzieren.
In seiner Begründung verweist der vzbv darauf, dass der Konsum zuckergesüßter Getränke nachweislich ein besonders relevanter Risikofaktor für die Entstehung von Übergewicht ist. Aktuell gibt es in Deutschland 59 Prozent Männer und 37 Prozent Frauen mit Übergewicht.
Der vzbv fordert daher, die Einführung einer Herstellerabgabe, die proportional zum Zuckergehalt der Getränke ansteigt (Süßgetränkeabgabe). Sie soll die Ziele der Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie der Bundesregierung unterstützen. Um den Einsatz von Süßstoffen dabei nicht zu fördern, muss er in die Abgabe einbezogen werden. Sowohl das geschmackliche Süßlevel und der Zuckergehalt der Produkte müssen gesenkt werden.
Weiter fordert der vzbv einen verbindlichen Nutri-Score und die Beschränkung des an Kinder gerichteten Marketings. Hinzu kommt die ambitionierte Weiterführung der Reduktionsstrategie für Zucker, Salz und Fett in Fertiglebensmitteln. Beide Maßnahmen sind in Deutschland nicht ausreichend verbindlich oder verpflichtend geregelt.
Laut vzbv gibt es für die Wirksamkeit einer Süßgetränkeabgabe zahlreiche Belege. Bislang haben mehr als 40 Länder weltweit eine Süßgetränkeabgabe oder -steuer eingeführt, darunter Großbritannien, Frankreich, Norwegen und Finnland. In Großbritannien haben sich seit Einführung einer Zuckerabgabe für Hersteller die mittleren Zuckergehalte bei Erfrischungsgetränken deutlich reduziert. Nicht einbezogen in die Abgabe sind in Großbritannien Süßstoffe, was allerdings zu einem weitgehenden Ersatz des Zuckers durch Süßstoffe geführt hat. Eine Süßgetränkeabgabe sollte Süßstoffe deshalb einbeziehen.
Die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg) hält die geforderte Abgabe bei Süßgetränken für eine „Geschmackssteuerung“ und nicht mit dem gewünschten gesundheitspolitischen Ziel vereinbar.
QUELLE:
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Dr. Herbert Otteneder