Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) setzte 2017 einen Untersuchungsschwerpunkt auf Haselnussprodukte. Anlass war die Information aus dem LGL-Frühwarnsystem über einen Anstieg der Weltmarktpreise für Haselnüsse auf Grund wetterbedingter Ernteausfälle in der Türkei. Der Preisanstieg erhöht den Anreiz, das teure Produkt durch ein preiswerteres zu ersetzen. Bereits bei gleichartigen Untersuchungen 2016 wiesen Haselnussprodukte Verfälschungen bei knapp 10 % der Proben auf.
Untersucht wurden mehr als 150 Proben von Haselnusserzeugnissen wie Pasten, Mehl, Gries und Eis auf nicht deklarierte Bestandteile von Schalenfrüchten und Erdnüssen. Ein Drittel der Proben wurde im Rahmen der Opson-VI-Aktion auf verschiedenen Stufen der Handelskette entnommen und stammten überwiegend aus der Türkei und aus Italien. Bei OPSON handelt es sich um eine länder- und behördenübergreifende Operation zur Bekämpfung von Lebensmittelbetrug. Ein weiteres Drittel der Proben wurde in Eisdielen entnommen, die restlichen Proben stammten von Großhändlern, Konditoreien, Bäckereien sowie aus dem Einzelhandel. Die risikoorientierte Untersuchung umfasste ein Screening auf das Vorhandensein artspezifischer Peptide nicht deklarierter Schalenfrüchte oder Erdnuss.
Bei sechs der 47 Opson-VI-Proben (13 %) und sechs der 52 Handelsproben (12 %) aus dem Groß- und Einzelhandel fand das LGL einen nicht deklarierten Anteil von Schalenfrüchten bzw. Erdnüssen in Spuren, darunter eine Haselnusspaste mit einem Anteil von nahezu 45 % Cashew Kernen. Darüber hinaus stellte das LGL bei weiteren drei Handelsproben (6 %) Kennzeichnungsmängel vor allem aufgrund unsachgemäßer oder fehlender Kenntlichmachung der Allergene fest.
Bei zur Weiterverarbeitung vorgesehenen Haselnusspasten für handwerklich hergestelltes Speiseeis in Eisdielen und Gaststätten gaben Proben in Verbindung mit dem daraus hergestelltem Speiseeis Anlass zur Beanstandung wegen irreführender Kennzeichnung und fehlender Hinweise auf die Anwesenheit von Allergenen.
QUELLE:
• www.lgl.bayern.de (Startseite > Lebensmittel > Warengruppen > WC 23 Hülsenfrüchte Schalenobst) vom 18.04.27
Dr. Herbert Otteneder