Verordnung zu verstärkten amtlichen Kontrolle auf Ethylenoxid

Verordnung zu verstärkten amtlichen Kontrolle auf Ethylenoxid

Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/913 vom 30. Mai 2022 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 über die vorübergehende Verstärkung der amtlichen Kontrollen und über Sofortmaßnahmen beim Eingang bestimmter Waren aus bestimmten Drittländern in die Union zur Durchführung der Verordnungen (EU) 2017/625
und (EG) Nr. 178/2002 tritt am 3. Juli 2022 in Kraft – und ist mit einzelnen Ausnahmen ab sofort gültig.
 
Diese Verordnung enthält u.a. Maßnahmen für vorübergehende verstärkte amtliche Kontrollen – so auch zu Ethylenoxid und 2-Chlorethanol. Weitere Erzeugnisse aus Drittstaaten wurden wegen positiven Befunden aufgenommen.

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