Vitamin D Anreicherung in Lebensmitteln umstritten
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Vitamin D Anreicherung in Lebensmitteln umstritten

Der Verbrauchzentale Bundesverband (VZBV) überprüfte Lebensmittel, die zur Erhöhung des Vitamin D-Gehaltes angereichert worden waren. Insgesamt wurden im Zeitraum vom 20.04. bis 17.05.2021 112 Vitamin D-angereicherte oder UV-behandelte Produkte im stationären Handel erfasst.
 
Darunter überschritten 13 die vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfohlenen Höchstmengen für eine Anreicherung mit Vitamin D. Dazu gehörten Milchprodukte, Brot und Streichfette. Laut BfR kann eine zu hohe Aufnahme von Vitamin D zu gesundheitlichen Problemen führen, wie z.B. die Nieren schädigen und oder Herzrhythmusstörungen hervorrufen.
 
Weiter weist der VZBV darauf hin, dass 68 (61 %) der überprüften Erzeugnisse keine Erlaubnis zur Anreicherung mit Vitamin D hatten. Laut § 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 und 4 LFGB sind die Vitamine A und D (neben anderen Stoffen) den Zusatzstoffen gleichgestellt. Für deren Einsatz ist eine Zulassung in Form einer Ausnahmegenehmigung nach § 68 LFGB oder eine Allgemeinverfügung nach § 54 LFGB erforderlich.
 
Laut dem Lebensmittelrechtsexperten Alfred Hagen Meyer widerspricht das deutsche Verbot der Anreicherung mit Vitamin D dem vorrangigen EU Recht. Danach ist die Anreicherung mit Vitamin D zulässig. Da sich die Mitgliedstaaten noch nicht auf Höchstmengen einigen konnten, dürfen diese jedoch nationales Recht anwenden. Die betroffenen Firmen reagieren unterschiedlich. Vereinzelt zieht man sich auf die Verfahren nach den §§ 54 und 68 LFGB in Form einer Allgemeinverfügung bzw. einer Ausnahmegenehmigung zurück.
 
 
QUELLE:

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Dr. Herbert Otteneder

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