Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, Nahrungsergänzungsmittel mit Bedacht zu verwenden. Häufig werden diese Produkte als Möglichkeit angesehen, dem Körper etwas Gutes zu tun. Nicht selten versprechen sie eine Verbesserung der Gesundheit bei regelmäßiger Einnahme, obwohl dies wissenschaftlich nicht belegt ist. Außerdem enthalten manche Präparate Mineralstoffe und Vitamine in Mengen, die um ein Vielfaches über den empfohlenen Tagesdosen liegen. Im Jahr 2025 hat das LGL 394 Proben von Nahrungsergänzungsmitteln risikoorientiert untersucht, 241 Proben (61 Prozent) mussten beanstandet werden.
Insgesamt entfielen auf die Gesamtzahl der bemängelten Proben über 400 Beanstandungsgründe, da eine Probe auch aus mehreren Gründen nicht den Vorschriften entsprechen kann. So gab es aufgrund unzulässiger krankheits- oder gesundheitsbezogener Aussagen (den sogenannten „Health Claims“) 212 Beanstandungen. In 156 Fällen war die Kennzeichnung irreführend oder nicht rechtskonform. 18 Proben wiederum enthielten nicht zugelassene neuartige Lebensmittel und 38 Proben wurden als Arzneimittel eingestuft. Darüber hinaus gab es 2 Beanstandungen aufgrund von unzulässigen Inhaltsstoffen. Nur eine Probe wurde als potenziell gesundheitsschädlich beurteilt. „Schadstoffe“ im Sinne von Rückständen oder Kontaminanten wurden in den untersuchten Proben nicht festgestellt. In allen Fällen wurden die jeweils zuständigen Behörden informiert.
Quelle: Pressemitteilung Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vom 20.01.2026