Wegen Mogelpackung verurteilt

Wegen Mogelpackung verurteilt

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte gegen einen Hersteller von Schokoladenprodukten Es ging um die Füllmenge bzw. den Luftgehalt von Verpackungen. Nun bestätigte das Handelsgericht (HG) Wien die Rechtsauffassung des VKI und beurteilte die Verpackung eines Schüttelbeutels mit Waffeln als irreführend. Das Urteil ist, Stand 11.7.2022, nicht rechtskräftig. Für den Hersteller ist die Verurteilung nicht nachvollziehbar. Das Unternehmen wird das Urteil bekämpfen.

Im Verfahren wurden mehrere Produkte im Schüttelbeutel des gleichen Herstellers miteinander verglichen. Die Säckchen der drei Produkte sind gleich groß und werden in den Verkaufsregalen nah beieinander präsentiert. Bei der Füllmenge gibt es allerdings Abweichungen: Während zwei Produkte mit 400 Gramm befüllt sind, enthält ein Produkt 100 Gramm weniger, also nur 300 Gramm. Der Befüllungsgrad der Packung mit der geringeren Füllmenge beträgt somit nicht einmal 40 Prozent. Die Irreführung der Verpackung der sei aber vor allem deshalb so gravierend, weil das Produkt in enger Verbindung mit ähnlichen Produkten, die lediglich eine andere Geschmacksrichtung aufweisen, angeboten wird.
Das HG Wien folgte der Auffassung. Konsumentinnen und Konsumenten rechneten nicht damit, dass sich in der Verpackung des Produktes nur 300g befinden. Auch der auf allen Seiten der Verpackung angebrachte Hinweis der Nettofüllmenge vermag die Irreführung nicht zu verhindern: Hinweise auf das Füllgewicht würden von vielen nicht wahrgenommen.


QUELLE:

  •  Meldung Verein für Konsumenteninformation vom 11.07.2022

 

Dr. Greta Riel

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