Zur Advents- und Weihnachtszeit sind Gewürze wie Zimt, Kardamom, Anis oder Muskatnuss aus der Küche kaum wegzudenken. Auch fertige Mischungen solcher Gewürze erfreuen sich beim Zubereiten leckerer Lebkuchen und Plätzchen in der „Weihnachtsbäckerei“ großer Beliebtheit.
In der Vorweihnachtszeit wurden daher Zimtpulver, Zimtzucker sowie Lebkuchen- und Spekulatius-Gewürzmischungen im Zentrallabor für den Nachweis der Lebensmittelbestrahlung am CVUA Karlsruhe auf eine Behandlung mit ionisierenden Strahlen untersucht. Dieses Verfahren darf in Deutschland bei getrockneten, aromatischen Kräutern und Gewürzen angewendet werden. Die Bestrahlung von Lebensmitteln ist gesundheitlich unbedenklich und wird eingesetzt, um möglicherweise krankheitserregende Mikroorganismen abzutöten und um die Haltbarkeit des Produkts zu verlängern. Zur Information des Verbrauchers ist jedoch eine Kenntlichmachung der Bestrahlung oder der bestrahlten Zutat, bei vorverpackten Produkten beispielsweise im Zutatenverzeichnis, rechtlich vorgeschrieben.
Untersucht wurden acht verschiedene Produkte. Lediglich bei einer Probe Zimtpulver konnte im Labor eine Bestrahlung nachgewiesen werden. Diese ist, wie bereits oben erwähnt, zulässig, muss aber deklariert werden, was bei dem untersuchten Erzeugnis nicht der Fall war.
Die Ergebnisse der Überprüfung von Gewürzen auf eine Behandlung mit ionisierenden Strahlen geben also keinen Anlass, die Freude für Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Herstellung von leckerem Weihnachtsgebäck in der Küche zu schmälern.
Quelle:
- Meldung Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe vom 19.12.2025