Das Bundesland Rheinland-Pfalz verfügt über die meisten Rebflächen in Deutschland. Dementsprechend breit angelegt sind Umfang und Intensität der Kontrollen durch das Landesuntersuchungsamt. Danach haben die Weinkontrolleure 2020 insgesamt 4 431 Betriebskontrollen durchgeführt und die lebensmittelchemischen Sachverständigen 3 738 Proben Wein untersucht und beurteilt.
Nach den Laboruntersuchungen wurden 8,9 % der Proben beanstandet, überwiegend wegen bezeichnungsrechtlicher Verstöße. Bei 63 Proben wurden schwerwiegende weinrechtliche Verstöße festgestellt. So konnte mittels Stabilisotopenanalyse in einem Roséwein aus dem spanischen Rioja der Zusatz von Wasser und eine unzulässige Anreicherung mit Saccharose nachgewiesen werden.
Als klassischer Fall einer Weinfälschung gilt der Zusatz von Glyzerin. Die Verbindung ist ein natürliches Nebenprodukt der alkoholischen Gärung und trägt zur Vollmundigkeit eines Weines bei. Ein Zusatz, der nicht erlaubt ist, wertet einen Wein geschmacklich auf. Bei einem slowenischen, einem argentinischen und einem Wein aus Georgien wurde ein Glyzerinzusatz festgestellt. Bei letzterem konnte der Import in die EU noch verhindert werden.
Mehr als 12 000 Liter Wein wurden entsorgt, weil in ihm weinfremde Aromen festgestellt wurden. Des Weiteren konnte bei drei Weinen an Hand des Gehalts an Triacetin (Glycerintriacetat), einem Trägerstoff für Aromen, eine Aromatisierung nachgewiesen werden. Ein Weißwein, der fast 12 g/l Sorbit enthält, ist ungewöhnlich. Er wurde in einem Wein aus Moldawien festgestellt, dem dieser Menge offensichtlich zur Süßung zugesetzt worden war.
Eine längere Serie von Beanstandungen bei ein und demselben Bio-Betrieb, die sich über mehrere Jahre hinzogen, konnte die Weinkontrolle im 2020 abschließen. Einem Bio-Winzer konnte neben zahlreichen Verstößen gegen das Weinrecht nachgewiesen werden, dass er mehr als 80.000 Liter Bio-Wein mit Zucker aus konventioneller Herstellung angereichert hatte. Der Hauptverantwortliche wurde wegen dieses und zahlreicher weiterer Verstöße zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.
Bei gezielten Überprüfungen von Weinen, deren Etiketten mit Medaillen geschmückt waren, stimmten die Analysenwerte nicht mit den Angaben im Produktpass überein bzw. die Auszeichnung war ausschließlich für ein anderes Los vergeben worden. Offensicht wurden Auszeichnungen vergeben und in der Aufmachung verwendet, ohne dass die Weine einem Prüfungsverfahren unterzogen worden waren.
Das Gesetz trat zum 01.11.2021 in Kraft.
QUELLE:
- LUA-Bilanz Weinüberwachung: Ergebnisse von Kontrollen und Untersuchungen der rheinland-pfälzischen Weinüberwachung 2020
Dr. Herbert Otteneder