Durch die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA) werden die deklarierten Tier- und Getreidearten regelmäßig mit modernen molekularbiolologischen Methoden geprüft. Aufgrund der Ergebnisse des Vorjahrs wurden die Schwerpunktuntersuchungen der deklarierten Tierart bei Wildspezialitäten aus Gastronomie, Handel und regionalen Herstellern fortgesetzt.
Die Ergebnisse waren ähnlich wie im Vorjahr: Bei 14 von insgesamt 87 Proben (= 16 %) stimmten Etikett und Inhalt nicht überein (2019: 15 %).Während bei keiner der 12 Proben von rohem, unverarbeitetem Wildfleisch Abweichungen festzustellen waren, fielen wieder Erzeugnisse aus Wild wie Rehragout oder Wildschweingulasch, aber auch Wurstwaren durch nicht korrekte Kennzeichnung auf: Bei 4 Proben suggerierte die Bezeichnung, dass nur Fleisch vom Wildschwein enthalten war, tatsächlich war auch Hausschwein in nennenswerten Anteilen, z.T. deutlich über 10 %, verarbeitet worden. Wie im Vorjahr gab es Produkte, bei denen die Deklaration ungenau war: So war in Rehragout nur Hirschfleisch nachweisbar, in einer Salami war Damhirsch anstelle von Hirsch enthalten, ein „Hirschcurry“ enthielt Reh statt Hirsch.
Auch bei Wildgerichten aus der Gastronomie gab es Auffälligkeiten: Bei 6 von 41 Proben (= 15 %) bekam der Gast zumindest teilweise nicht das, was auf der Speisekarte stand. So enthielt etwa ein „Hubertusteller mit Wildschwein- und Rehbraten“ nur Reh; ein Hirschragout dafür zusätzlich noch Wildschwein. Generell war festzustellen, dass unabhängig von der Vertriebsart, ob Handel, Direktvermarkter, Hersteller oder Gastronomie, Proben mit nicht korrekter Deklaration der Wildart angetroffen wurden.
QUELLE:
- Meldung Chemische und Veterinäruntersuchungsämter (CVUA) Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Sigmaringen vom 24.03.2021
Dr. Greta Riel