Zulassung des Nutri-Score-Kennzeichens in Deutschland
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Zulassung des Nutri-Score-Kennzeichens in Deutschland

In Deutschland werden zu viel ernährungsphysiologisch ungünstig beschaffene Lebensmitteln verzehrt. Die Bundesregierung hat sich daher zum Ziel gesetzt, die Nährwertkennzeichnung weiterzuentwickeln, um einfach und verständlich über die ernährungsphysiologische Beschaffenheit eines Lebensmittels zu informieren.

In einer Reihe von umfangreichen Studien wurden u.a. die Modelle Keyhole®, das Modell der Lebensmittelwirtschaft und das des Max-Rubner-Institutes bewertet. Es zeigte sich, dass das Nutri-Score-Kennzeichen wissenschaftlich valide und für die Verbraucher am besten wahrnehmbar und verständlich ist.

Nutri-Score ist eine Gemeinschaftskollektivmarke, die beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) für die französische Agènce nationale de la santé publique als Markeninhaberin eingetragen ist. Beim Nutri-Score zeigt eine fünfstufige Skala von A bis E einen Gesamtwert für den Nährwert eines Produktes an. Dazu werden Kalorienzahl und verschiedene Nährwerte miteinander verrechnet.

Mit der „Ersten Verordnung zur Änderung der Lebensmittelinformations-Durchführungsverordnung“ wird die rechtliche Grundlage für die freiwillige Einführung des Nutri-Score-Kennzeichens geschaffen. Dazu wird neu in die Verordnung der § 4a „Erweiterte Nährwertkennzeichnung“ eingefügt. Er gestattet dem Verantwortlichen nach Artikel 8 Absatz 1 oder Absatz 4 Satz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) Lebensmittel mit dem in der Anlage abgebildeten Nutri-Score-Kennzeichen in den Verkehr zu bringen. Die Nutzung des Nutri-Score-Kennzeichens ist freiwillig. Die Nutzung setzt voraus, dass der Verantwortliche die erforderlichen Einwilligungen des Markeninhabers eingeholt hat und die Bedingungen des Markeninhabers für die Nutzung der Marke einhält. Ferner kann für die Einholung der Einwilligungen des Markeninhabers das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft im Bundesanzeiger Musterformulare in deutscher Sprache veröffentlichen. Weiter können Eingabedaten in deutscher Sprache und eine E-Mail-Adresse veröffentlicht werden, die so eingestellt ist, dass dort eingehende E-Mails automatisch an den Markeninhaber weitergeleitet werden.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat auf seiner Homepage Hilfestellungen für Unternehmen zur Einführung von Nutri-Score veröffentlicht.

Laut der Presseerklärung vom 10.03.2020 hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) den Entwurf der Verordnung zur Einführung einer erweiterten Nährwertkennzeichnung mit dem Nutri-Score-Modell bei der Europäischen Kommission notifiziert.


QUELLE:

  •          Bundesratsdrucksache 465/20 vom 19.08.2020

 

Dr. Herbert Otteneder

 

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