Zusatzstoffe und Aromen in Lebensmitteln besser nachweisen

Zusatzstoffe und Aromen in Lebensmitteln besser nachweisen

Bisher gibt es wenige standardisierte Analysenverfahren für den Nachweis von Lebensmittelzusatzstoffen und Aromen. Eine systematische Überwachung des Einsatzes von Lebensmittelzusatzstoffen und Aromen ist in Deutschland und im gesamten EU-Raum daher bisher nur eingeschränkt möglich.
Die Bereitstellung validierter und standardisierter Analysenverfahren über ein nationales Referenzlabor am Bundesinstitut für Risikobewertung ist ein wichtiger Schritt für die Etablierung eines Monitorings zur Aufnahme von Lebensmittelzusatzstoffen und Aromen. Die EU-Verordnungen für Lebensmittelzusatzstoffe und Aromen schreiben ein solches Monitoring vor. Deutschland ist in der Europäischen Union der erste Mitgliedstaat, der ein solches Referenzlabor nach den Vorgaben der Kontrollverordnung eingerichtet hat.
Die große Anzahl der Zusatzstoffe, die in unterschiedlichen Kombinationen zugesetzt werden können, erfordert eine Priorisierung bei der Entwicklung, Validierung und Standardisierung von Nachweismethoden. Diese wird risikoorientiert erfolgen. Ganz oben auf der Prioritätenliste stehen Zusatzstoffe, für die eine akzeptable tägliche Aufnahmemenge (ADI) festgesetzt ist.
Dazu gehören zum Beispiel Konservierungsstoffe, Farbstoffe, Süßstoffe und Emulgatoren. Bei diesen Stoffen geht es darum, auf Basis der Gehaltsdaten sowie vorhandenen Daten zu Verzehrmengen verschiedener Lebensmittel möglichst präzise zu ermitteln, wie weit die akzeptablen täglichen Aufnahmemengen von den verschiedenen Altersgruppen ausgeschöpft werden. Um diese Aufgabe zu bewältigen, benötigen die Überwachungsbehörden auch sogenannte Multianalytverfahren, die es erlauben, verschiedene Zusatzstoffe einer Funktionsgruppe in einer Lebensmittelprobe und in einem Analysendurchlauf quantitativ zu bestimmen.

 

QUELLE:

  •  Meldung Bundesinstitut für Risikobewertung vom 30.08.2021

 

Dr. Greta Riel

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