Rechtsanwalt, nach einer Anstellung als Rechtsanwalt in einer überörtlichen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft während der Jahre 1996 und 1997 wurde Herr Fahnenstich Gründungsgesellschafter der seit Beginn des Jahres 1998 bestehenden Rechtsanwalts- und Steuerberatungssozietät Ernst, Janßen, Esmeier und Fahnenstich. Seit dem Jahr 2000 ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er leitet juristische Fortbildungsveranstaltungen im Bereich des Arbeits- und Sozialrechtes; er veröffentlicht auf sozialrechtlichen und sozialpolitischen Gebieten.