Seit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 zur Lebensmittelhygiene ist es gesetzlich gefordert, alle Mitarbeiter, die einen Beitrag zur betrieblichen Eigenkontrolle leisten, in den Grundprinzipien von HACCP zu schulen. Wie diese Schulung aufgebaut ist, bleibt im Ermessen der Unternehmen und sollte dem internen HACCP-Konzept entsprechen.
Vom jüngsten Auszubildenden bis zur Geschäftsführung: das Verhalten aller trägt zur Wirksamkeit des HACCP-Konzepts bei. Wie auch beim Hygienemanagement, verlangt das Thema HACCP das Pflichtbewusstsein und Engagement jedes einzelnen Mitarbeiters. Eine solche Verpflichtung legt eine hohe Motivation der einzelnen Personen zugrunde. Diese Motivation können Sie Ihren Mitarbeitern in Ihrer HACCP-Schulung vermitteln.
Das HACCP-Konzept sollte einer möglichst großen Anzahl an Mitarbeitern bekannt sein. Dabei stoßen jedoch viele Schulungsbeauftragte auf Widerstände aus verschiedenen Richtungen und Gründen. „HACCP in der Mitarbeiterschulung“ hilft Ihnen dabei, diese Hürden zu überwinden.
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Sicherheitshinweis entsprechend Art. 9 Abs. 7 S. 2 der GPSR entbehrlich.