Bei der Herstellung der PID tauchen viele Fragen auf, denn die europäische Kosmetik-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gibt der verantwortlichen Person viele Vorgaben über Inhalt, Form und Anforderungen. Die komplexen Fragen werden hier ausführlich und leicht verständlich beantwortet.
Hinweise zur fehlerfreien Gestaltung der Produktinformationsdatei
Die Produktinformationsdatei (PID) muss für jedes kosmetische Mittel, das in der EU auf den Markt gebracht wird, von der verantwortlichen Person vorgehalten werden. Ein integraler Bestandteil ist dabei der Sicherheitsbericht.
Bei der Herstellung der PID tauchen viele Fragen auf, denn die europäische Kosmetik-Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gibt der verantwortlichen Person viele Vorgaben über Inhalt, Form und Anforderungen.
Die komplexen Fragen werden ausführlich und leicht verständlich beantwortet und Sie erhalten durch eine Vielzahl nützlicher Tipps eine zeitsparende Unterstützung bei der Erstellung der PID. Ergänzt durch ein eigenes Kapitel zur praktischen Umsetzung bleibt bei der Gestaltung der Produktinformationsdatei keine Frage offen. So gewinnen Sie Sicherheit für die nächste Prüfung durch die zuständige Behörde.