Die Promotionsarbeit beschäftigt sich mit der Frage nach der Rechtmäßigkeit und Bedeutung der Delegation von Rechtsetzungs- und Durchführungsbefugnissen durch das Europäische Parlament und den Rat auf die Europäische Kommission nach Art. 290, 291 AEUV.
Diese Aspekte werden anhand der im Jahre 2011 erlassenen, aber erst ab 13.12.2014 geltenden Lebensmittelinformationsverordnung (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV) untersucht. Diese Verordnung bietet sich für eine solche Analyse besonders an, da der europäische Gesetzgeber dort sehr viele Rechtsetzungsbefugnisse auf die Europäische Kommission übertragen hat: So ist die Kommission in sechs Fällen dazu verpflichtet, rechtssetzend tätig zu werden, in beachtlichen 17 Fällen kann sie delegierte Rechtsakte bzw. Durchführungsrechtsakte erlassen und in einem Fall soll sie ggf. entsprechend handeln.
Die Arbeit ist in drei Teile gegliedert: Der erste, allgemeine Teil dient zur Veranschaulichung der historischen Entwicklung der bis zum Erlass des Lissabon-Vertrags sogenannten "Komitologie", d.h. der Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen durch den europäischen Gesetzgeber auf die Europäische Kommission. Im zweiten, besonderen Teil liegt der Schwerpunkt der Arbeit, nämlich die Analyse der 24 Befugnisübertragungen hinsichtlich deren europarechtlichen Zulässigkeit am Maßstab des Art. 290 bzw. 291 AEUV. Im Rahmen dessen werden die einzelnen Delegationsnormen auch in ihrem Kontext dargestellt sowie überlegt, wie entsprechende Rechtsakte aussehen könnten und welche Konsequenzen das womöglich für die beteiligten Akteure hat. Im abschließenden dritten Teil findet eine Bewertung der Analyse statt; dort werden die Ergebnisse der Untersuchung zusammengestellt und erörtert, ob es durch die etlichen Delegationen zu einer "besseren" Rechtsetzung und zum von der Lebensmittelinformationsverordnung angestrebten besseren Verbraucherschutz kommt.
Sicherheitshinweis entsprechend Art. 9 Abs. 7 S. 2 der GPSR entbehrlich.