Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission hat in ihrer 41. Plenarsitzung am 20. November 2020 die Änderung der „Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse“ beschlossen. Die Änderungen wurden zum 11.03.2021 im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
In den Beschreibungen von „Wiener Schnitzel“ und von „Cordon bleu“ wurde eingefügt, dass die Verwendung anderer Tierarten entsprechend gekennzeichnet wird, z.B. als „Schweineschnitzel Wiener Art“ bzw. „Cordon bleu vom Schwein“. Die übrigen Änderungen sind formaler Art oder betreffen klarstellende Ergänzungen.
Der Fachausschuss 1 Lebensmittelbuch-Kommission wird sich bereits in seiner nächsten Sitzung Anfang Mai mit weiteren Änderungen der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnissen befassen (siehe Food & Recht, 3/2021 S. 3).
QUELLE:
- Elektronischer Bundesanzeiger (BAnz AT) vom 06.04.2021 B2
Dr. Herbert Otteneder