Deutschland hat in Brüssel mit Unterstützung anderer Mitgliedsstaaten einen Antrag gestellt, damit die Entalkoholisierung von Bio-Wein EU-rechtlich zugelassen wird. Derzeit ist Entalkoholisierung in der Öko-Verordnung nicht erlaubt.
Die Entalkoholisierung ist nicht Teil des speziell für Bio-Wein zugelassenen önologischen Verfahrens nach Anhang II Teil VI Nummer 3.3. der EU-Öko-Verordnung (Verordnung (EU) 2018/848). Durch die Entalkoholisierung verlieren Bio-Weine daher ihren Status als „Bio-Wein“. Abhilfe könne laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Änderung der EU-Öko-Verordnung leisten. Ein entsprechendes Dossier zur Zulassung der Vakuumdestillation als Entalkoholisierungsverfahren für Bio-Wein wurde in Brüssel vorgelegt.
Die Europäische Kommission hat ihre Expertengruppe für technische Beratung im ökologischen Landbau (EGTOP) mit einer Bewertung des Dossiers beauftragt und bereits angekündigt, im Falle einer positiven Bewertung zeitnah einen Verordnungsentwurf zur Aufnahme der Vakuumdestillation in Anhang II Teil VI Nummer 3.3. der Verordnung (EU) 2018/848 vorzulegen.
Dass die Entalkoholisierung in der Öko-Verordnung bisher nicht erlaubt ist– das könne man laut des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, eigentlich niemandem erklären. Er setze sich daher in Brüssel und bei Kolleginnen und Kollegen in den Mitgliedsstaaten für eine zeitgemäße und zielgerichtete Anpassung der Öko-Verordnung ein. Dieser Schritt öffne die Tür zu einem zusätzlichen wachsenden Markt, sei im Sinne des deutschen Weinbaus und stärke ihn damit nachhaltig.
Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft vom 03.03.2024
Dr. Greta Riel