Aluminium in Lebensmitteln und verbrauchernahen Produkten
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Aluminium in Lebensmitteln und verbrauchernahen Produkten

Aluminium und seine Verbindungen sind in vielen Lebensmitteln und verbrauchernahen Produkten enthalten. In Lebensmitteln können Aluminiumverbindungen natürlicherweise oder als Bestandteil von Lebensmittelzusatzstoffen enthalten sein. Zudem können Aluminiumionen unter bestimmten Bedingungen aus Lebensmittelverpackungen oder Geschirr auf die Lebensmittel übergehen.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) informiert mit einem umfangreichen Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) über mögliche gesundheitliche Risiken durch Aluminium in Lebensmitteln und verbrauchernahen Produkten wie folgt:

Aluminium ist das dritthäufigste Element in der Erdkruste. Es wird beispielsweise durch industrielle Prozesse oder Oxidation von Aluminiumbauteilen in die Umwelt freigesetzt. Der Mensch nimmt Aluminium über Lebensmittel und Trinkwasser, aber auch über aluminiumhaltige Verbraucherprodukte wie Geschirr oder Lebensmittelverpackungen, kosmetische Mittel wie Zahnpasten mit so genanntem „Whitening-Effekt“, aluminiumhaltige Antitranspirantien, Lippenstifte und Sonnencreme oder Arzneimittel in den Körper auf.

Inwieweit die Aufnahme gesundheitlich bedenklich ist, verweist das BfR die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Die Behörde hat im Jahr 2008 eine duldbare wöchentliche Aufnahmemenge (TWI) von 1 mg/kg Körpergewicht (KG) und Woche abgeleitet. Darüber hinaus gibt es einen vorläufigen („provisional“) TWI von 2 mg/kg KG und Woche der JECFA (Gemeinsamer Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) und der Weltgesundheits-organisation (WHO) der Vereinten Nationen) aus dem Jahr 2012.

Die Mehrheit der Bevölkerung schöpft laut BfR über Lebensmittel im Durchschnitt bereits die Hälfte der duldbaren, wöchentlichen Aufnahmemenge (TWI) an Aluminium von 1 mg/kg KG und Woche aus. Werden Beiträge aus z.B. Lebensmittelkontaktmaterialien, Kosmetika und Medikamente mit berücksichtigt, kann dieser gesundheitliche Richtwert überschritten werden.

Die höchsten Einzelbeiträge liefern Instant-Tee-Getränke (mit einem Anteil von 11 % an der Gesamtaufnahme aus Lebensmitteln), gemischte Rohkostsalate (8 %), Teegetränke (7 %) sowie Kakao- und Schokoladenerzeugnisse (6 %) sowie Mehrkornbrot bzw. -brötchen (4 %), Die genannten Lebensmittel ergeben einen Gesamtbeitrag von 36 %.

Unter anderem verweist das BfR darauf, dass beim Erhitzen von Lebensmitteln auf Alu-Schalen der Übergang von Aluminium in das Lebensmittel möglich ist, wenn es sich um eine unbeschichtete Schale handelt. Messergebnisse des BfR zeigen, dass beim Cook & Chill-Verfahren vor allem beim Warmhalten hohe Mengen an Aluminiumionen in die Speisen übergehen können.

Das BfR empfiehlt Cateringfirmen die Verwendungshinweise auf Menüschalen zu beachten und Menüschalen aus geeigneten Materialien auswählen. Für den Kontakt mit sauren und salzhaltigen Lebensmitteln gibt es Alternativen wie beschichtete Aluminium-Menüschalen oder Menüschalen aus anderen Materialien.

Weiter hat das BfR empfohlen, den Übergang von Aluminium auf Laugengebäck auf technisch unvermeidbare Werte zu reduzieren. Die Berichte aus der Lebensmittelüberwachung zeigen allerdings, dass die Empfehlung des BfR, den Übergang von Aluminium auf Laugengebäck auf technisch unvermeidbare Werte zu reduzieren, bislang noch nicht vollständig umgesetzt wurde.

Bei der täglichen Benutzung aluminiumhaltiger Antitranspirantien mit Aluminiumchlorohydrat ist ein Gesundheitsrisiko für Verbraucherinnen und Verbraucher nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand nach Auffassung des BfR unwahrscheinlich.


QUELLE:
•   FAQ des BfR vom 20. Juli 2020: Fragen und Antworten zu Aluminium in Lebensmitteln und verbrauchernahen Produkten; www.bfr.bund.de


Dr. Herbert Otteneder

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