Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission hat beschlossen die „Leitsätze für Fische, Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus“ aufzuheben. Neu gefasst wurden die „Leitsätze für Fisch und Fischerzeugnisse“ und „Leitsätze für Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus“. Die Aufhebung und die Neufassungen wurden zum 14.01.2021 im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Die aus den 1970er und 80er Jahren stammenden Leitsätze wurden zur besseren Übersicht in zwei getrennte Leitsätze aufgeteilt (Food & Recht, 10/2019 S.3):
Leitsätze für Fisch und Fischerzeugnisse
Die neu gegliederten „Leitsätze für Fisch und Fischerzeugnisse“ enthalten unter anderem detaillierte Ausführungen zu Fischfilets und den daraus hergestellten Filetteilen, veranschaulicht durch Abbildungen zur Fischanatomie. Weiter enthalten die Leitsätze Qualitätsbeschreibungen, die sensorischen Eigenschaften der meisten Arten Frischfisch, von Atlantischem Lachs aus Aquakultur, tiefgefrorenem Fisch und von Fischerzeugnissen sowie deren mögliche Be- und Verarbeitungsfehler. Der Anhang enthält die für Deutschland eingetragenen geschützten geographischen Angaben (g.g.A.) für Fische.
Leitsätze für Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus
Die Leitsätze beschreiben Krebstierarten (wie z. B. Langusten, Hummer, Flusskrebse) und Weichtierarten d.h. Muschelarten (wie z. B. Miesmuscheln, Austern, Jacobsmuscheln) und Schneckenarten, die lebend, frisch, tiefgefroren, aufgetaut, zum Rohverzehr oder blanchiert in den Verkehr gebracht werden. Ausführlich dargestellt werden die möglichen Kategorien von Teilen und Erzeugnissen daraus. Im Abschnitt „Besondere Beurteilungsmerkmale“ sind die sensorischen Eigenschaften, die Fehler, die Herstellung und die Bezeichnung von Miesmuscheln und lebenden Austern, sowie von sonstigen Krebs- und Weichtieren, tiefgefroren, gekocht und in Form von Dauerkonserven beschrieben.
QUELLE:
- Elektronischer Bundesanzeiger (BAnz AT) vom 22.03.2021 B1 und B2
Dr. Herbert Otteneder