Im Jahr 2023 hat das Institut für Bedarfsgegenstände (IfB) Lüneburg des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) 29 Proben Backförmchen aus Papier untersucht. Aus Niedersachsen kamen davon 12 Proben und zusätzliche 17 Proben wurden im Rahmen der Norddeutschen Kooperation (NOKO) untersucht. Schwerpunkt war die Untersuchung auf Chlorpropanole. Das positive Ergebnis: Die 29 Proben entsprachen den Anforderungen.
Im Jahr 2022 wurden 15 Proben Backpapiere und 25 Muffinförmchen untersucht. Die Backpapiere wurden auf die Elemente Blei, Cadmium und Aluminium untersucht. Bei einer Probe fehlte ein Kennzeichnungshinweis, nämlich dass Backpapiere bei maximal 220 Grad Celsius (°C) verwendet werden dürfen. Die Papier-Muffinförmchen wurden auf Chlorpropanole, Elemente und flüchtige Stoffe untersucht. Bei zwei Proben fehlte der Hinweis auf die maximale Temperatur von 220°C. Eine Probe war auffällig wegen einer Überschreitung des Richtwerts von 3-MCPD. Eine weitere Probe überschritt ebenfalls den Richtwert von 3-MCPD und hatte eine mangelhafte Kennzeichnung (die Adresse beziehungsweise der Sitz des Herstellers fehlte).
Bei Backpapieren und Backformen handelt es sich gemäß Lebensmittelrecht um Lebensmittel-Bedarfsgegenstände. Somit unterliegt Backpapier der Verordnung der Europäischen Gemeinschaft (EG) Nummer 1935/2004. Diese beinhaltet einerseits Kennzeichnungsanforderungen und regelt die allgemeinen Anforderungen, die an Lebensmittel-Bedarfsgegenstände gestellt werden. Backpapiere beziehungsweise Backformen müssen der Guten Herstellungspraxis entsprechen und dürfen keine Bestandteile auf Lebensmittel abgeben, die geeignet sind die menschliche Gesundheit zu gefährden, eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung der gebackenen Lebensmittel bewirken oder die Backware sensorisch, also geschmacklich und geruchlich, oder durch Farbstoffübergänge zu beeinträchtigen.
Quellen: Meldung Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Dr. Greta Riel