Im Rahmen des Zoonose-Monitorings 2020 wurden in 9,1 % der Proben von Weizenmehl aus Mühlenbetrieben Shiga-Toxin bildende Escherichia coli (STEC) nachgewiesen. STEC können bestimmte Zytotoxine bilden, die akute Darmentzündungen hervorrufen und bei 10 % bis 20 % der Erkrankten zu einem schweren Verlauf führen können.
Von Mehl kann z. B. als Bestandteil von rohem Plätzchenteig ein Risiko für eine Infektion des Menschen mit STEC ausgehen, mahnt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Um sich vor einer Infektion mit STEC über kontaminiertes Mehl zu schützen, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher Teige und Backwaren nur nach vollständiger Durcherhitzung verzehren. Außerdem sollte bei der Verwendung von Mehl eine strenge Küchenhygiene eingehalten werden, um die Übertragung von im Mehl vorhandener STEC auf andere Lebensmittel, die roh verzehrt werden, zu verhindern.
Das BVL hält es daher für erforderlich, dass das Bewusstsein für das Vorkommen von potenziellen Krankheitserregern in Mehl in der Bevölkerung geschärft wird.
QUELLE:
- www.bvl.bund.de
Dr. Herbert Otteneder