Die Vielfalt der Geschmacksrichtungen von Frucht- und Wassereis ist groß. Die Stiftung Warentest unterteilte in ihrem Testbericht 15 dieser Erzeugnisse in drei Kategorien ein. Je nachdem, ob der Geschmackseindruck durch ein fruchteigenes, durch ein natürliches oder durch nichtnatürliches Aroma erzeugt wird. Zur ersten Kategorie zählten 5 Fruchteisproben. Ihren Geschmack erhielten sie allein durch die zugesetzte Frucht. Zum Fruchtanteil machte der Testbericht keine Angaben. Die Erzeugnisse schmeckten stark intensiv nach der namengebenden Frucht und authentisch.
Unter den Wassereisproben enthielten 12 natürliches Aroma. Der Bericht erläutert dazu, dass unter dieser Bezeichnung mindestens 95% des Aromabestandteils aus der namengebenden Frucht stammen müssen. Die restlichen 5 % dürfen fruchtfremd, müssen aber natürlich sein.
Die nähere Untersuchung des Aromas der Erzeugnisse ergab unter anderem in einem Fall den Nachweis geringer Mengen Piperonal. Laut Warentest kann die Verbindung nicht natürlich hergestellt werden. In einem weiteren Erzeugnis wies das Labor racemisches Gardenol nach, das ebenfalls nicht natürlich hergestellt werden kann. Große Mengen an Allylhexanoat, das in der Natur nicht nachweisbar ist, wurden in einem Wassereis festgestellt. In den genannten Fällen war der Hinweis „Natürliches Aroma“ unzutreffend. Des Weiteren enthielt ein Bio-Eis Typ Apfel zum Selbsteinfrieren mehr als 25 % Aromastoffe, die nicht aus dem Aromaspektrum des Apfels stammen. Erlaubt sind in diesem Fall nur 5 % Fremdaroma.
Insgesamt 8 Wassereise waren mit nicht natürlichem Aroma aromatisiert. Die Geschmacksrichtung war mit dem Hinweis „Typ…“ angegeben. Die verwendeten Aromen werden meist synthetisch hergestellt. Ein Vorbild in der Natur ist nicht erforderlich. Die mit künstlichen Aromen hergestellten Wasser-Eisproben wurden entsprechend auch als künstlich in Geschmack und Geruch von den Sensorikern wahrgenommen.
QUELLE:
- test, Ausgabe 5/2022, S. 10 ff
Dr. Herbert Otteneder