Am 6. Mai 2025 starteten die Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament zum weiteren Umgang mit gentechnischen Verfahren und ihren Produkten in der EU. Die Mitgliedstaaten hatten sich im März 2025 für eine Lockerung der Regeln zur Kennzeichnung von Gentechnik in Lebensmitteln ausgesprochen. Wie ein Kompromiss für den Rechtsrahmen für die Neuen Genomischen Techniken (NGT) aussehen soll, wird nun diskutiert.
Grundlage bildet der Vorschlag der Kommission aus dem Jahr 2023, wonach NGT-Pflanzen zukünftig in zwei Gruppen eingeteilt werden könnten, je nachdem ob sie mit oder ohne Anwendung von artfremdem Genmaterial verändert werden. Ohne fremde Gene könnten die NGT-Pflanzen (sog. NGT 1) ihren konventionellen Vorläufern gleichgestellt werden. Eine Zulassung und entsprechende Kennzeichnung könne entfallen.
Die Lebensmittelzeitung greift die wiederholte Kritik von Bio-Verbänden auf, die eine strenge Regulierung bei Einsatz der NGT fordern. Nur durch die Kennzeichnung des Einsatzes von Gentechnik bis hin zum Lebensmittel, bleibe die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen, aber auch Bauern und Züchter erhalten, so Sabine Kabath von Bioland. Auch der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) stellt Forderungen auf. Neben der Kennzeichnungspflicht sind dies das Aufstellen von Regelungen zur Koexistenz von herkömmlich gezüchtetem zu mit NGT verändertem Pflanzenmaterial, um sicherzustellen, dass ohne NGT produziert werden kann. Zudem sollen die Patentierungsmöglichkeiten von NGT beschränkt werden, um den Züchtungsfortschritt nicht zu behindern und die Privatisierung genetischer Ressourcen aufzuhalten. Mit Ergebnissen wird erst im zweiten Halbjahr 2025 zu rechnen sein. Dr. Marion Gebhart
Quelle:Nachricht in der LZ vom 06.05.2025