Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt vor potenziell gesundheitsschädlichem Kunststoffgeschirr und To-Go-Artikeln mit Bambus-, Reis- oder Weizenfasern. Der vzbv und die Verbraucherzentralen weisen in ihrer Pressemitteilung vom 29.07.2021 darauf hin, dass diese Produkte nicht für den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen sind.
Sie werden aber trotzdem seit Jahren verkauft. Der vzbv und die Verbraucherzentralen fordern Behörden und Bundesregierung auf, Verbraucherinnen und Verbraucher bundesweit zu informieren und die Produkte zurückzurufen.
Bereits in seiner Stellungnahme vom 25.11.2019 bewertete das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) Geschirr aus Melamin-Formaldehyd-Harz (MFH). Enthält das Geschirr Bambusfasern als Füllstoff, wird es häufig als „Bambusware“ beworben.
Das BfR stellte fest: „Aus MFH-Geschirr allgemein und insbesondere aus „Bambusware“-Geschirr können sich gesundheitlich bedenkliche Mengen an Formaldehyd und Melamin lösen, wenn es mit heißen Flüssigkeiten wie Kaffee, Tee oder Säuglingsfolgenahrung gefüllt wird“.
Untersuchungsämter wie das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt in Stuttgart berichten seit dem Jahr 2014 regelmäßig über bedenkliche Grenzwertüberschreitungen in Bambus-Kunststoff-Geschirr.
Schließlich hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) im Schrieben vom 17.05.2021 (Az.: 313-21204/0032) die Wirtschaftsverbände über die auf der Internetseite der Europäischen Kommission veröffentlichte „Bambus-Note“ informiert. Darin wird festgestellt, dass Lebensmittelbedarfsgegenstände auf Basis von Kunststoff und Bambusmaterial nicht den Vorschriften der Verordnung (EU) Nr. 10/2011 entsprechen und in der EU nicht verkehrsfähig sind.
QUELLE:
- www.vzbv.de/illegales-gesundheitsschaedliches-bambusgeschirr
- www.ua-bw.de
- www.bfr.bund.de/geschirr_aus_bambusware
Dr. Herbert Otteneder