Die Spitzenverbände der deutschen Getränkewirtschaft protestieren gegen konkrete aktuelle Pläne der Koalition, die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke bereits auf den 1. Januar 2027 vorzuziehen.
Diese Option sieht ein aktueller Änderungsentwurf der Koalition zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vor, das Ende dieser Woche vom Bundestag verabschiedet werden soll. Die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke (wafg), der Verband Deutscher Mineralbrunnen (VDM), der Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie (VdF), der Deutsche Brauer-Bund (DBB) sowie der Verband Private Brauereien Deutschland bezeichnen diese Pläne der Koalition als einen „Affront gegen den Mittelstand“. Sollte die umstrittene Steuer tatsächlich bereits in wenigen Wochen eingeführt werden, würde dies unzählige, ohnehin stark unter Druck stehende Betriebe, vor praktisch unlösbare Herausforderungen stellen, warnen die Verbände. Kürzlich erst hatten sich bereits mehr als 300 Unternehmen der Getränkewirtschaft in einem gemeinsamen Offenen Brief gegen die Einführung einer Zuckersteuer ausgesprochen und nachdrücklich vor zusätzlichen Belastungen für mittelständische Betriebe und Verbraucher gewarnt. Die nun am Wochenende bekannt gewordenen Pläne für eine völlig überstürzte Einführung verschärfen diese Sorgen aus mehreren Gründen erheblich.
Die Getränkewirtschaft sieht konkret fünf zentrale Problemfelder:
- Keine Möglichkeit zur Anpassung von Rezepturen: Durch eine überfallartige Einführung der Zuckersteuer bereits in wenigen Wochen bleibe den Unternehmen keinerlei Zeit, Rezepturen von Getränken anzupassen oder neue Produkte zu etablieren. Rezepturänderungen benötigten umfangreiche Entwicklungs-, Produktions- und Markteinführungsprozesse. Diese lassen sich in dem nun drohenden Szenario nicht realisieren.
- Hohes Kosten-Risiko: Eine Einführung der Zuckersteuer bereits zum 1. Januar 2027 nehme den Unternehmen praktisch jede Möglichkeit, damit zwangsläufig einhergehende erhebliche Mehrkosten in die laufenden Jahresverhandlungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel einzubringen. Es sei hinreichend bekannt, dass der hoch konzentrierte Lebensmittelhandel in Deutschland Kostensteigerungen bei den Herstellern ohnehin nur äußerst eingeschränkt akzeptiere. Viele Unternehmen müssten die zusätzlichen Belastungen deshalb zunächst vollständig selbst tragen, ohne dass dies wirtschaftlich darstellbar wäre.
- Völlige Unklarheit über betroffene Produkte: Bis heute sei ohnehin nicht annähernd klar, welche Getränke überhaupt von der geplanten Zuckersteuer erfasst werden. Offen sei somit, welche Getränke konkret besteuert bzw. nicht-besteuert werden sollen. Es existiere bislang weder ein Referentenentwurf noch ein Eckpunktepapier der Bundesregierung.
- Drohender Aufbau von Bürokratie: Ebenso sei vollkommen ungeklärt, wer die neue Steuer auf welche Weise erheben soll. Bis heute fehle jede Orientierung darüber, welche Behörde (voraussichtlich der Zoll) die Steuer einbringen soll und wie innerhalb der kurzen Zeitspanne von Unternehmen und Behörden ein funktionierendes Erhebungs- und Kontrollsystem aufgebaut werden kann. Es fehlten insbesondere klare und verbindliche Vorgaben zur Steuererfassung und -erhebung, digitale Verfahren, Softwarelösungen sowie praktikable Umsetzungsregelungen gleichermaßen für Unternehmen und (Bundes-)Verwaltung.
- Bruch des Vertrauensschutzes: Die Unternehmen hätten auf zentrale Aussagen im Koalitionsvertrag zur Förderung des Wirtschaftswachstums vertraut. Die Einführung einer Zuckersteuer sei in den Koalitionsverhandlungen im Frühjahr 2025 klar abgelehnt worden, auch der CDU-Bundesparteitag habe sich erst vor wenigen Monaten explizit dagegen ausgesprochen. Das Bundesfinanzministerium habe mehrfach festgestellt, es sehe keine Grundlage für die Einführung einer Zuckersteuer. Das Bundesernährungsministerium stelle sich aus fachlicher Sicht gegen eine solche Lenkungssteuer.
Quelle: Meldung Verband der deutschen Fruchtsaft-Industrie e. V. (VdF) 06.07.2026