Im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg des Niedersächsischen Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittel (LAVES) wurden im Jahr 2022 18 Proben schwarzer Johannisbeernektar aus konventioneller Produktion auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Bei 10 Proben handelte sich um Hersteller aus Deutschland, bei 3 Proben um Hersteller aus Österreich. Von den übrigen 5 Proben blieben die Produzenten unbekannt.
In sechs Johannisbeernektarproben deutscher Hersteller wurden keine Pestizidrückstände festgestellt. In allen übrigen Proben war jeweils ein Wirkstoff nachweisbar. Für Fruchtsaftnektare bestehen keine spezifischen Höchstgehalte für Pflanzenschutzmittelrückstände. Die festgestellten Rückstandsgehalte wurden deshalb auf die Höchstgehalte von Johannisbeeren unter Berücksichtigung der Verdünnung des Fruchtsaftes im Nektar bezogen.
In keiner Nektarprobe überschritten die Rückstände den jeweiligen gesetzlichen Pestizidhöchstgehalt für Johannisbeeren als rechtlich geregeltes Ausgangsprodukt. In drei Proben von Herstellern aus Österreich war jeweils das Fungizid Carbendazim knapp oberhalb der Bestimmungsgrenze von 0,01 mg/kg nachweisbar. In je vier Nektarproben wurden Carbendazim und Cyprodinil in Spuren festgestellt und eine weitere Probe enthielt Boscalid in Spuren. Bei Boscalid und Cyprodinil handelt es sich ebenfalls um fungizide Wirkstoffe.
Die durchgeführten Untersuchungen haben insgesamt nur geringe Pestizidrückstände in den Johannisbeernektarproben nachgewiesen. Durch den niedrigen Fruchtsaftanteil in den Nektarproben könnte hier laut LAVES ein Verdünnungseffekt vorliegen.
QUELLE:
- Meldung Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Dr. Greta Riel