Bei einem Cider Blackberry, also einem apfelweinhaltigen Getränk, sind die Zutatenliste und die Nährwerttabelle nur über einen QR-Code einsehbar. Die Angaben stehen nicht auf dem Flaschenetikett. Eine Verbraucheranfrage an das Portal Lebensmittelklarheit soll klären, ob dies zulässig ist.
Hierzu schreibt das Portal: Alkoholische Getränke mit mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol müssen weder Zutatenverzeichnis noch Nährwertkennzeichnung tragen. Für das von Ihnen genannte Getränk sind die Informationen also freiwillig. Daher dürfen Anbieter sie auch über einen QR-Code bereitstellen. Auf fast allen verpackten Lebensmitteln müssen eine Zutatenliste sowie eine Nährwerttabelle stehen. Alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent Alkohol sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Für Wein, weinhaltige Getränke und aromatisierte Weinerzeugnisse gibt es seit Ende 2023 eine Sonderregelung: Anbieter müssen hier mindestens den Energiegehalt direkt auf dem Etikett angeben. Weitere Nährwerte und Zutaten sind ebenfalls verpflichtend, dürfen aber statt auf dem Etikett auch über einen QR-Code bereitgestellt werden.
Für Fruchtweine, auch Apfelwein und apfelweinhaltige Getränke gilt diese Sonderregelung nicht. Da sie nicht aus Trauben hergestellt werden, sondern aus anderen Früchten zählen sie – rechtlich gesehen – nicht als Weine, sondern als weinähnliche Getränke. Sowohl Zutatenverzeichnis als auch Nährwerttabelle sind daher freiwillige Informationen. Solche freiwilligen, nicht verpflichtenden Informationen müssen Anbieter nicht aufs Etikett drucken.
Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sei die uneinheitliche Regelung für alkoholische Getränke weder nachvollziehbar noch verbraucherfreundlich. Man sei der Auffassung, dass alle alkoholischen Getränke – wie andere Lebensmittel auch – ein Zutatenverzeichnis und eine vollständige Nährwerttabelle tragen sollten, und zwar direkt auf dem Etikett, nicht nur über einen QR-Code.
Quelle: Beitrag lebensmittelklarheit.de vom 18.06.2026