Die vom temporären Fachausschuss der Deutschen Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) erarbeitete Änderung der „Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs" aus 2018 erhielt nicht die Zustimmung des Plenums der DLMBK.
In der Abstimmung am 15. Juni 2022 verfehlte die erarbeitete Leitsatzempfehlung nur knapp die erforderliche Mehrheit von 25 Zustimmungen der 32 Kommissionsmitglieder. Damit behalten die im Dezember 2018 veröffentlichten Leitsätze weiterhin ihre Gültigkeit. Eine erneute Befassung kann in der nächsten Berufungsperiode der DLMBK erfolgen.
Dreh- und Angelpunkt in den Leitsätzen 2018 ist die Ähnlichkeit zwischen Bezugs- und Ersatz/Alternativprodukt, über die entschieden wird, ob in der Bezeichnung eines Ersatzproduktes die Bezeichnung des klassischen Erzeugnisses mit verwendet werden darf. Weiter sind Anlehnungen an die Bezeichnungen an spezifische Wurstwaren wie z.B. „Lyoner“, „Salami“ oder „Leberwurst“ nicht üblich. Hinweise darauf werden nur zur näheren Beschreibung für vegane und vegetarische Lebensmittel verwendet, vorausgesetzt es besteht eine hinreichende sensorische Ähnlichkeit zum in Bezug genommenen Lebensmittel tierischen Ursprungs. Die Leitsätze erwähnen dazu Beispiele wie „vegetarische Seitan-Wurst Typ Lyoner“, „vegane Tofu-Wurst nach Salami-Art“ oder „vegetarische Soja-Streichwurst mit Leberwurstgeschmack“.
Unter anderem fordern Wirtschaftsvertreter das Bundesernährungsministerium auf, die bestehenden Leitsätze durch einen von Fachleuten besetzten Ausschuss unter Beteiligung der tatsächlich betroffenen Kreise neu zu erstellen. Der Deutsche Bauernverband begrüßt das Votum des Plenums. Nach seiner Auffassung hätten die diskutierten Änderungen ein weiteres „Weichspülen“ des Bezeichnungsschutzes für Fleisch bedeutet.
QUELLE:
- https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/deutsche-lebensmittelbuch-kommission/fachausschuss-veg-lebensmittel-sachstandsbericht.html
- Lebensmittelzeitung vom 16.07.2022 S. 19
Dr. Herbert Otteneder