Lugolsche Lösung ist kein Lebensmittel
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Lugolsche Lösung ist kein Lebensmittel

Vor allem in den sozialen Medien und auf Internetportalen werden Mittel zur Nahrungsergänzung angeboten, deren Inhaltsstoffe nicht für den Verzehr vorgesehen sind. Eines der Mittel, dessen Einnahme derzeit gegen Jodmangel beworben wird, ist die sogenannte Lugolsche Lösung. 

Diese Jod-Kaliumjodid-Lösung wurde früher zur Desinfektion von äußeren Wunden verwendet und wird heutzutage nur noch als Laborchemikalie eingesetzt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) weist darauf hin, dass die Lugolsche Lösung nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt ist. Das Erzeugnis erfüllt nicht die Anforderungen, die in der EU und in Deutschland an Nahrungsergänzungsmittel und damit an Lebensmittel gestellt werden. Der Jodgehalt in der Lugolschen Lösung ist außerordentlich hoch. Die Einnahme geringer Mengen könne laut BVL zu schweren unerwünschten Effekten auf die Schilddrüse führen. Erzeugnisse, denen wie bei der Lugolschen Lösung elementares Jod zugesetzt wird, seien nicht als Lebensmittel verkehrsfähig.

Im Internet werden Produkte wie die Lugolsche Lösung häufig nicht direkt als Nahrungsergänzungsmittel bzw. zum Verzehr angeboten, um regulatorische Einschränkungen zu umgehen. So finden sich bei den entsprechenden Angeboten Bezeichnungen wie „technische Lösung“, „kein Lebensmittel“, „nicht zum Verzehr geeignet“ oder „nicht für die innerliche Anwendung“. Wie das BVL mitteilt, sind diese Produkte aber auch dann als Lebensmittel und damit als nicht zulässig anzusehen, wenn eine orale Aufnahme durch Menschen nicht ausgeschlossen werden kann.

Bereits in einem Tropfen der Lugolschen Lösung sind mehr als 6000 Mikrogramm (µg) Jod enthalten. Die Einnahme dieser Menge kann zu einer erheblichen Überschreitung der empfohlenen täglichen Jodzufuhr führen. Nach Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) wird damit die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) für Erwachsene abgeleitete tolerierbare Obergrenze für die Zufuhr von Jod aus allen Quellen (Tolerable Upper Intake Level, UL) von 600 µg pro Tag um das Zehnfache überschritten – siehe BfR-Mitteilung 027/2026.

Quelle: Meldung Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vom 21.05.2026

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