Viele Menschen leiden an einer Lebensmittelallergie. Für die Betroffenen ist es wichtig zu wissen, welche Allergene in den Produkten enthalten sind. Das vor genau einem Jahr neugestaltete Verbraucherschutzportal lebensmittelwarnung.de bietet hier mit seinen Informationsmöglichkeiten Allergikern zusätzliche Sicherheit. Denn zu den häufigsten Meldungsgründen für Lebensmittelrückrufe zählen nicht gekennzeichnete Allergene. Darauf wies das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) anlässlich des Deutschen Lebensmittel-Allergietags am 21. Juni hin.
Der Brotaufstrich mit nicht deklarierten Erdnüssen, die Schokolade mit unerwähntem Weizen oder Backwaren, in denen Milchbestandteile nicht gekennzeichnet wurden, sind nur ein paar der jüngsten Beispiele aus den vergangenen Monaten. Etwa jeder neunte von 2.743 Rückrufen, die seit Bestehen des Portals lebensmittelwarnung.de im Jahr 2011 veröffentlicht wurden, entfiel auf die Kategorie Allergene. Allein in diesem Jahr gab es hierzu 30 Meldungen (Stand 16. Juni 2025). Damit waren nicht deklarierte Allergene nach krankheitserregenden Keimen in diesem Jahr der zweithäufigste Grund für Produktrückrufe.
Für allergische Personen könnten solche Kennzeichnungsmängel schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben – von starken Unverträglichkeitsreaktionen bis hin zu lebensbedrohlichen Situationen. Umso wichtiger sei es, dass Verbraucherinnen und Verbraucher mit wenigen Klicks in der App lebensmittelwarnung.de filtern können, welche Produkte durch nicht gekennzeichnete Allergene auffallen und zurückgerufen werden.
Das Portal lebensmittelwarnung.de bietet einen verbesserten Zugang zu aktuellen Rückrufen und Verbraucherinformationen. Dank individueller Filtermöglichkeiten können Verbraucherinnen und Verbraucher gezielt nach Produktgruppen, Bundesländern oder spezifischen Gefahren wie „Allergene“ filtern. Wer die App nutzt, wird auf Wunsch über Push-Benachrichtigungen sofort über relevante Meldungen informiert. Ein umfassender Glossar- und FAQ-Bereich gibt weitere Informationen – etwa zu einzelnen Gefahrenkategorien oder rechtlichen Grundlagen.
Quelle: Pressemitteilung Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vom 18.06.2025
Dr. Greta Riel