In einer Testserie zu natürlichen Mineralwässern verweist die Stiftung Warentest auf den Text der Mineral- und Tafelwasserverordnung (Min/TafelWV), wonach Mineralwasser vor Verunreinigungen geschützt und „von ursprünglicher Reinheit“ sein soll. Bei insgesamt 9 der 32 untersuchten natürlichen Mineralwässer der Sorte „Classic“ wies jedoch das von Warentest beauftragte Labor oberirdische Verunreinigungen nach. Geprüft wurde laut Testbericht auf Rückstände an Pflanzenschutzmittel, Arznei-, Röntgenkontrast-, Korrosionsschutz-, Antiklopf- und Komplexbildungsmittel sowie auf Süßstoffe und per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Selbst beim Nachweis geringer Spuren der genannten Verbindungen, ist nach Auffassung von Warentest die von der Min/TafelWV geforderte „ursprüngliche Reinheit“ nicht mehr gegeben. Dazu hat allerdings der VGH Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 20.06.2013 (Az.; 9 S 2883/11) die Auffassung vertreten, dass nach der Min/TafelWV nicht bereits jeglicher anthropogene Eintrag als „Verunreinigung“ anzusehen ist, der einer amtlichen Anerkennung als natürliches Mineralwasser entgegensteht. Wenn allerdings, wie in einem Fall festgestellt, „Bio-Wasser“ die oberirdischen Verunreinigungen AMPA (Glyphosat-Abbauprodukt "Aminomethylphosphonsäure") und Süßstoffe enthält, lautete das Gesamturteil von Warentest „mangelhaft“. Die Beschaffenheit des Wassers verstößt gegen die Vorgaben der Qualitätsgemeinschaft Bio-Mineralwasser.
In früheren Tests 2021 und 2017 wurden in 4 von 30 bzw. in 5 von 30 Mineralwässern Verunreinigungen festgestellt.
Auf den Etiketten von 6 natürlichen Mineralwässern erscheint der Hinweis „klimaneutral“. Warentest fragte bei den Herstellern nach, wie sie diese Angabe begründen. In der Regel werden in diesen Fällen Emissionen reduziert, indem auf Ökostrom umgestellt und Energie gespart wird. Die nicht vermeidbaren Quellen von Treibhausgasen werden z.B. durch die Unterstützung von zertifizierten Klimaschutzprojekten kompensiert. Werden Produkte als „klimaneutral“ beworben, müssen die Anbieter erklären, wie sie das erreichen, fordert die Wettbewerbszentrale.
QUELLE:
- test, Ausgabe 07/2022, S. 12 ff
Dr. Herbert Otteneder