Mykotoxine in Kernobstprodukten?

Mykotoxine in Kernobstprodukten?

Seit dem Jahr 2016 bis Mitte des Jahres 2023 hat das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Sigmaringen insgesamt 655 Proben Kernobstprodukte auf das Mykotoxin Patulin untersucht. Zu den Proben gehörten feste Kernobsterzeugnisse, vor allem Apfelmus, sowie Nahrung für Säuglinge und Kleinkinder wie Obstzubereitungen mit Kernobst. Der größte Teil der Proben waren allerdings Kernobstsäfte, vor allem Apfelsaft, aber auch Birnensaft, Quittensaft und Saftmischungen. Keine der 43 Proben Babynahrung oder der 62 Proben von festen Kernobsterzeugnissen enthielt Patulin über der Bestimmungsgrenze der Methode. Ebenso stellten die Expertinnen und Experten des CVUA Sigmaringen in drei Viertel aller 550 Proben Kernobstsaft (415 Proben) kein Patulin fest. In 25 % der Saftproben war Patulin enthalten.

Meistens lagen die Gehalte jedoch unter dem in der Empfehlung 2003/598/EG angegebenen Orientierungswert von 25 µg/kg (114 Proben entsprechend 21 % der Saftproben). Der Höchstgehalt von 50 µg/kg wurde in den letzten Jahren lediglich von 7 Saftproben (1,3 %) überschritten. Der höchste bestimmte Patulingehalt lag dabei 8-fach über dem Höchstgehalt. Die Sachverständigen beanstandeten in den Jahren 2016 und 2017 sowohl zwei Apfelsäfte als auch einen Quittensaft und einen Apfel-Birnen-Saft. Nachdem dann mehrere Jahre keine Probe den Höchstgehalt für Patulin überschritten hatte, mussten Ende 2022 und im ersten Halbjahr 2023 wieder zwei Apfelsäfte und ein Birnensaft beanstandet werden.

Der Großteil der Proben untersuchte das CVUA Sigmaringen auch auf weitere Mykotoxine. Dabei waren in keiner dieser Proben Aflatoxine oder Ochratoxin A bestimmbar. Auch die Gehalte der Alternariatoxine Alternariol, Alternariolmonomethylether und Tenuazonsäure lagen bei knapp 80 % der untersuchten Kernobsterzeugnisse unterhalb der Bestimmungsgrenze der Methode. Wurden Gehalte an Alternariatoxinen festgestellt, so lagen diese meist unter 10 µg/kg, nur weniger als 5 % der Proben oberhalb davon. Für Alternariatoxine gibt es noch keine gesetzlich festgelegten Höchstgehalte. Für Alternariatoxine in Kernobstprodukten gibt es auch keine Richtwerte. Insgesamt lassen die Untersuchungsergebnisse vermuten, dass bei Kernobstprodukten im Gegensatz zu anderen Lebensmitteln wie getrockneten Feigen keine häufige Belastung mit Alternariatoxinen zu erwarten ist.

 

QUELLE:

  •  Meldung Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Sigmaringen vom 31.07.2023

 

Dr. Greta Riel

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