Entsprechend den Untersuchungen des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts Stuttgart kann der Zuckergehalt bei Nahrungsergänzungsmittels (NEM) in Gummiform durchaus relevant sein. Die bisher im Jahr 2026 untersuchten 18 NEM in Gummiform ließen sich laut CVUA in zwei Gruppen einteilen: zuckerhaltige und zuckerfreie Produkte. Die Hälfte der Proben enthielt Zucker, die anderen neun Proben waren zuckerfrei.
Bei den zuckerhaltigen Gummis lag der ermittelte Gesamtzuckergehalt zwischen 40 % bis 60 %. Als Zuckerarten waren meist Glucosesirup (einem Sirup der hauptsächlich aus Traubenzucker und geringen Fruchtzuckergehalten besteht) und Saccharose (Haushaltszucker) enthalten. Bei zuckerfreien Produkten werden mindestens zwei oder mehr unterschiedliche Süßungsmittel wie z.B. Maltit, Erythrit, Sorbit und Steviolglykoside eingesetzt. Als (weitere) Zusatzstoffe sind sowohl in den zuckerhaltigen als auch in den süßungsmittelhaltigen Gummis typischerweise Geliermittel (z. B. Pektin), Säuerungsmittel (Citronensäure, Citrate), Überzugsmittel (Carnaubawachs, pflanzliche Öle) und zum Teil Farbstoffe (z. B. Anthocyane) enthalten.
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) schließen sich zusammen mit der Deutschen Adipositas-Gesellschaft e. V. (DAG) und der Deutschen Diabetes Gesellschaft e. V. (DDG) der Empfehlung der World Health Organization (WHO) an und spricht sich für eine maximale Zufuhr freier Zucker von weniger als 10 % der Gesamtenergiezufuhr aus. Bei einer geschätzten Gesamtenergiezufuhr von 2000 kcal pro Tag für einen Erwachsenen entspricht diese Empfehlung einer maximalen Zufuhr von 50 g freien Zuckern pro Tag. Die untersuchten zuckerhaltigen NEM-Gummis hatten durchschnittlich ein Gewicht von rund 3 g pro Stück. Bei einer Tagesdosis von zwei Gummis und einem mittleren Zuckergehalt von 50 % liefert das NEM allein schon 3 g Zucker pro Tag – das entspricht einem Zuckerwürfel. Bei höher dosierten Empfehlungen (z. B. drei bis fünf Gummis) oder einem größeren Stückgewicht steigt der Zuckerbeitrag durch das NEM schnell auf sechs bis zehn Gramm pro Tag an. Die untersuchte Probe mit dem höchsten nachgewiesenen Zuckergehalt liefert allein 9 g Zucker bei einer Empfehlung auf dem Etikett von fünf Gummis am Tag. Dieser Gehalt entspricht drei Zuckerwürfel und liefert damit knapp zwanzig Prozent der empfohlenen DGE-Obergrenze für Zucker von 50 g am Tag.
Quelle: Meldung Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart vom 20.08.2026