Ab dem 1. Februar 2024 muss in Deutschland bei nicht verpacktem, unverarbeitetem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch die Herkunft gekennzeichnet werden. Das spielt vor allem bei Bedientheken oder Metzgereien eine Rolle, ebenso in Hofläden und auf Wochenmärkten. Wie bei loser Ware üblich, muss diese Kennzeichnung auf einem Schild, durch einen Aushang oder durch sonstige schriftliche oder elektronische Informationsangebote an gut sichtbarer Stelle erfolgen. Bisher konnten Verbraucher:innen die Herkunft des Fleischs oft nicht nachvollziehen, höchstens auf Nachfrage beim Bedienpersonal.
Verpacktes, unverarbeitetes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch muss schon seit April 2015 mit dem Aufzuchtland und dem Schlachtland gekennzeichnet sein. Grundlage für diese Kennzeichnung ist das EU-Recht. Für unverpacktes Fleisch galt das bislang nicht – mit einer Ausnahme: Bei unverarbeitetem Rindfleisch muss die Herkunft bereits seit dem Jahr 2000 sowohl bei verpacktem als auch bei unverpacktem Fleisch angegeben werden. Diese Vorschrift resultierte aus der BSE-Krise in den 1990er-Jahren.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hält die Regelung für sinnvoll. Sie schaffe Transparenz und eine bessere Grundlage für eine Kaufentscheidung. Vielen Menschen sei eine bestimmte Herkunft von Lebensmitteln wichtig, etwa um die heimische Landwirtschaft zu unterstützen oder weil sie mit bestimmten Ländern mehr Vertrauen oder bestimmte Eigenschaften verbinden. Das sei bei unverpacktem Fleisch nicht anders als bei verpackter Ware. Nur mit der Herkunftsangabe sei eine solche Kaufentscheidung möglich.
Wie genau werde ich künftig über die Herkunft informiert? Vorgeschrieben sind – wie bei verpacktem Fleisch – Angaben zum Land der Aufzucht und der Schlachtung, also beispielsweise „Aufgezogen in: Frankreich, Geschlachtet in: Deutschland“. Hat ein Tier von der Geburt bis zur Schlachtung im selben Land gelebt, kann die Kennzeichnung lauten „Ursprung [z.B. Deutschland]“. Die Angabe einer Region (z.B. „Nordrhein-Westfalen“ oder „Eifel“) ist nicht vorgeschrieben, aber freiwillig möglich.
Quellen: Meldung rbk-direkt.de vom 25.01.2024 und Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Dr. Greta Riel